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Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Bericht des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Auswirkungen des
Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte
Der gegenständliche Bericht befasst sich mit den
praktischen Erfahrungen mit dem Bundesvergabegesetz 2002. Mit diesem Gesetz
wurde der Rechtsschutz für Bewerber und Bieter bei Aufträgen der öffentlichen
Hand erweitert. Ein vergabespezifischer Rechtsschutz bestand bis dahin nur im
so genannten "Oberschwellenbereich", etwa bei Bauaufträgen von mehr
als netto 5 Mill. €. Unterhalb der von Branche zu Branche verschiedenen
Schwellenwerte galten zwar die dieselben vergaberechtlichen Normen wie darüber,
die Firmen konnten Beschwerden aber nicht bei einer speziellen Behörde, dem
Bundesvergabeamt, sondern nur bei Gericht geltend machen. Diese
Ungleichbehandlung, die der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis
festgestellt hatte, wurde mit dem Bundesvergabegesetz 2002 beseitigt und der vergabespezifische
Rechtsschutz auf den Unterschwellenbereich ausgedehnt. Seither ist das
Bundesvergabeamt für alle Vergaben der ausschreibenden Stellen im Streitfall
zuständig. Wer eine Vergabeentscheidung im Unterschwellenbereich anfechten
will, beantragt eine Nichtigerklärung beim Bundesvergabeamt, Zivilrechtsklagen
sind nicht mehr zulässig. Nachprüfungsverfahren in den Ländern obliegen den
Rechtsschutzeinrichtungen der Länder.
In seinem Bericht fasst der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit auf Grund
von Stellungnahmen der Auftraggeber und der Auftragnehmer sowie der
Vergabekontrollbehörden von Bund und Ländern die Auswirkungen zusammen, die die
Erweiterung des Rechtsschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben nach sich
gezogen hat. Weiters wird ausgeführt, dass nur ein leichtes Ansteigen der
Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich registriert wurde, und die
Gründe dafür, in der Höhe der Rechtsschutzgebühren, der kurzen
Präklusionsfristen und der abhaltend wirkenden Formalerfordernisse zu sehen sind.
Ferner wird die Ausdehnung des Vergaberechtsschutzes
allgemein als positiv beurteilt, da sie präventive Wirkungen entfaltet und zu
größerer Sorgfalt bei der Planung und Durchführung öffentlicher Aufträge
geführt hat. Bisher konnten keine Verfahrensverzögerungen und auch keine
mutwilligen Inanspruchnahmen des Vergaberechtsschutzes beobachtet werden.
Die Auftraggeberseite bestätigt, dass die Anfechtungsmöglichkeit eine
sorgfältigere Vorbereitung der Auftragsvergaben notwendig mache, wobei auch externe
Beratungsleistungen zugekauft werden müssten. Dazu kommen die Kosten der
Verfahren vor den Kontrollbehörden, die Häufigkeit solcher Verfahren liege aber
im einem vertretbaren Ausmaß.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2004 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Auswirkungen des Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte (III-261-BR/2004 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2004 10 06
Ing. Siegfried Kampl Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender