7135 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass durch die B-VG-Novelle BGBl. Nr. 276/1992 der Verkehr mit bebauten oder zur Bebauung bestimmten Grundstücken in die Landeskompetenz übertragen wurde. Gleichzeitig wurde in Art. II dieser Novelle festgelegt, dass Landesgesetze betreffend verwaltungsbehördliche Beschränkungen für den Verkehr mit diesen Grundstücken erst nach Inkrafttreten einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern (Art. 15a) über die Festlegung von bundesweit einheitlichen zivilrechtlichen Bestimmungen für die landesgesetzlich zu regelnden Angelegenheiten des Grundstückverkehrs in Kraft gesetzt werden. Diese Vereinbarung soll nach Art. II Abs. 2 dieser B-VG -Novelle auch für den Ausländergrundverkehr und den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken relevant sein, indem die Landesgesetze binnen 2 Jahren an diese Vereinbarung anzupassen waren. Die in Art. II genannte Vereinbarung wurde im BGBl. Nr. 260/1993 verlautbart und trat am 17. April 1993 in Kraft.

Einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung sind mit der Exekutionsordnung in der Fassung der EO-Novelle 2000 (BGBl. I Nr. 59/2000) nicht mehr in Einklang zu bringen und sollen mit dem vorliegendem Beschluss angepasst werden.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 03

Mag. Susanne Neuwirth  Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender