7143 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Maklergesetz,
das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das
Bankwesengesetz geändert werden
Der gegenständliche
Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht unter anderem die Umsetzung der
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Versicherungsvermittlung vor. Dazu sind Änderungen der Gewerbeordnung 1994, des
Maklergesetzes, des Versicherungsvertragsgesetzes, des
Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Bankwesengesetzes notwendig.
In Zukunft sollen
sich nur Personen mit der Berechtigung für die Gewerbe „Gewerbliche
Vermögensberatung“, „Versicherungsvermittlung“ oder für ein dazugehöriges Nebengewerbe
mit Versicherungsvermittlung befassen dürfen, wobei dies auch für
Kreditinstitute gelten soll. Es wird die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung
definiert und die Haftpflichtabsicherung durch eine Meldeverpflichtung des
haftenden Unternehmens vorgeschrieben. Weiters wird die Einführung eines
eigenen Versicherungsvermittlerregisters vorgesehen.
Neben den
Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung und den
Änderungen im Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung 1994 werden auch
einzelne kleinere nötige Anpassungen anderer gewerblicher Regelungen
vorgenommen: Es handelt sich um Regelungen im Berufsrecht der Bestatter, eine
weitere im Hinblick auf die Anrechnung bestimmter Schulen bezüglich
Befähigungsprüfungen, die Aufhebung des Verbotes des Versandhandels mit
Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Neugestaltung einer Verfahrensbestimmung.
Weiters erfolgt eine bessere Abstimmung zwischen der Gewerbeordnung einerseits
und dem Seilbahngesetz 2003 bzw. dem Berufsausbildungsgesetz andererseits.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 03
Karl Bader Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender