7144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Entschließungsantrag der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Berechtigungsumfanges für das Gewerbe der Zahntechniker sowie Direktverrechnung der Sozialversicherung mit den Zahntechnikern (139/A(E)-BR/2004)
Die Bundesräte
Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen
Entschließungsantrag am 7. Oktober 2004 im Bundesrat eingebracht und wie folgt
begründet:
„In Dänemark,
Holland, Finnland und der Schweiz besteht das Berufsbild der Prothetiker.
Dieses Berufsbild entspricht einem erweiterten Umfang des bei uns bestehenden
Gewerbes ‚Zahntechniker’.
Die über die
aktuell zulässige Tätigkeit des Zahntechnikers hinausgehende Dienstleistung der
Prothetiker ist in Österreich den Zahnärzten vorbehalten.
Die Erweiterung
der Befugnisse der Zahntechniker würde eine wesentliche Verbilligung für die
KonsumentInnen bedeuten und überdies die Tätigkeit der Ärzte im
zahnmedizinischen Bereich nur sinnvoll ergänzen.
Gerade für den
Bundesrat sind die Anliegen der älteren ÖsterreicherInnen von besonderer
Bedeutung. Durch diverse Maßnahmen wie Einstellungen von öffentlichen
Verkehrsverbindungen wird es ihnen schwierig gemacht, die für sie notwendigen
Einrichtungen zu erreichen. Es hätte daher der Vorschlag auch den Vorteil, dass
für die älteren BürgerInnen mehr Ansprechpartner zur Erbringung dieser Leistung
zur Verfügung stehen und sich dadurch für diese BürgerInnen auch kürzere Wege
ergeben.
Die
Direktverrechnung zwischen Sozialversicherungsträger und Zahntechnikern mit
Gewerbestandort in Österreich wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht zu begrüßen
und würde darüber hinaus Kostentransparenz bei den Leistungen im zahnärztlichen
Bereich herstellen.
Bereits vor zwei
Jahren wurden seitens des zuständigen Bundesministers Erhebungen über
Berufsbild und Gewerbeumfang der Zahntechniker in den anderen EU-Ländern
versprochen.
Inzwischen liegt
auch eine Stellungnahme des Kantonsarztes der Schweiz vor, das alle
medizinischen Bedenken ausräumt.“
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit hat den vorliegenden Entschließungsantrag am 3. November
2004 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter
im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.
Bei der
Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Aufgrund eines
ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Absatz 6 der Geschäftsordnung
des Bundesrates ist ein Ausschussbericht über den Verlauf der gegenständlichen
Verhandlungen zu erstatten.
Zum
Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Mag. Harald Himmer gewählt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt daher mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Entschließungsantrag 139/A(E)-BR/2004 keine Zustimmung erteilen.
Wien, 2004 11 03
Mag. Harald Himmer Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender