7144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung des Berechtigungsumfanges für das Gewerbe der Zahntechniker sowie Direktverrechnung der Sozialversicherung mit den Zahntechnikern (139/A(E)-BR/2004)

Die Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Oktober 2004 im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Dänemark, Holland, Finnland und der Schweiz besteht das Berufsbild der Prothetiker. Dieses Berufsbild entspricht einem erweiterten Umfang des bei uns bestehenden Gewerbes ‚Zahntechniker’.

Die über die aktuell zulässige Tätigkeit des Zahntechnikers hinausgehende Dienstleistung der Prothetiker ist in Österreich den Zahnärzten vorbehalten.

Die Erweiterung der Befugnisse der Zahntechniker würde eine wesentliche Verbilligung für die KonsumentInnen bedeuten und überdies die Tätigkeit der Ärzte im zahnmedizinischen Bereich nur sinnvoll ergänzen.

Gerade für den Bundesrat sind die Anliegen der älteren ÖsterreicherInnen von besonderer Bedeutung. Durch diverse Maßnahmen wie Einstellungen von öffentlichen Verkehrsverbindungen wird es ihnen schwierig gemacht, die für sie notwendigen Einrichtungen zu erreichen. Es hätte daher der Vorschlag auch den Vorteil, dass für die älteren BürgerInnen mehr Ansprechpartner zur Erbringung dieser Leistung zur Verfügung stehen und sich dadurch für diese BürgerInnen auch kürzere Wege ergeben.

Die Direktverrechnung zwischen Sozialversicherungsträger und Zahntechnikern mit Gewerbestandort in Österreich wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht zu begrüßen und würde darüber hinaus Kostentransparenz bei den Leistungen im zahnärztlichen Bereich herstellen.

Bereits vor zwei Jahren wurden seitens des zuständigen Bundesministers Erhebungen über Berufsbild und Gewerbeumfang der Zahntechniker in den anderen EU-Ländern versprochen.

Inzwischen liegt auch eine Stellungnahme des Kantonsarztes der Schweiz vor, das alle medizinischen Bedenken ausräumt.“

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den vorliegenden Entschließungsantrag am 3. November 2004 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Bundesrates ist ein Ausschussbericht über den Verlauf der gegenständlichen Verhandlungen zu erstatten.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Mag. Harald Himmer gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt daher mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Entschließungsantrag 139/A(E)-BR/2004 keine Zustimmung erteilen.

Wien, 2004 11 03

Mag. Harald Himmer              Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender