7147 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird

In Umsetzung der Richtlinie 87/2003/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft müssen in Österreich die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Handels mit Treibhausgasemissionszertifikaten mit 1. Jänner 2005 geschaffen werden. Das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, mit dem die Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt wird, ist am 1. Mai 2004 in Kraft getreten. Die Entscheidung der Europäischen Kommission über den österreichischen Zuteilungsplan gemäß § 11 EZG erfordert eine Änderung der gesetzlichen Grundlage hinsichtlich des „Ex-post-Transfers“ von Zertifikaten von stillgelegten auf bestehende Anlagen desselben Anlageninhabers, den die EK für unvereinbar mit den Kriterien für die Zuteilung erachtet. Einige Ungenauigkeiten im EZG, die im Vollzug aufgefallen sind, sollen mit dieser Novelle ebenfalls bereinigt werden.

Ziele der Novelle sind daher die Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission zum österreichischen Zuteilungsplan und die Behebung von Unschärfen des EZG, die zu Vollzugsproblemen führen.

Wichtigste Inhalte dieses Gesetzesbeschlusses sind die Streichung der Transferregel an bestehende Anlagen in § 17 Abs. 3 sowie Klarstellungen hinsichtlich der Behördenzuständigkeit im Genehmigungsverfahren, des Genehmigungsverfahrens und der Kosten für die Zulassung als unabhängige Prüfeinrichtung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 23

               Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger           Karl Boden

       Berichterstatter            Vorsitzender