7147 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird
In Umsetzung der
Richtlinie 87/2003/EG über ein System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft müssen in Österreich die
rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Handels mit
Treibhausgasemissionszertifikaten mit 1. Jänner 2005 geschaffen werden. Das
Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, mit dem die Richtlinie in
österreichisches Recht umgesetzt wird, ist am 1. Mai 2004 in Kraft getreten.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission über den österreichischen
Zuteilungsplan gemäß § 11 EZG erfordert eine Änderung der gesetzlichen
Grundlage hinsichtlich des „Ex-post-Transfers“ von Zertifikaten von
stillgelegten auf bestehende Anlagen desselben Anlageninhabers, den die EK für
unvereinbar mit den Kriterien für die Zuteilung erachtet. Einige
Ungenauigkeiten im EZG, die im Vollzug aufgefallen sind, sollen mit dieser
Novelle ebenfalls bereinigt werden.
Ziele der Novelle
sind daher die Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission zum
österreichischen Zuteilungsplan und die Behebung von Unschärfen des EZG, die zu
Vollzugsproblemen führen.
Wichtigste Inhalte dieses Gesetzesbeschlusses sind die Streichung der Transferregel an bestehende Anlagen in § 17 Abs. 3 sowie Klarstellungen hinsichtlich der Behördenzuständigkeit im Genehmigungsverfahren, des Genehmigungsverfahrens und der Kosten für die Zulassung als unabhängige Prüfeinrichtung.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 23
Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender