7148 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004)

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Anpassung des geltenden Strahlenschutzgesetzes an die Strahlenschutzregelungen der EU und an den Inhalt des „IAEA Code of Conduct on the Safety and Security of Radioactive Sources“, herausgegeben von der IAEA in 2004.

Denn obwohl bereits wesentliche Teile der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes in den geltenden österreichischen Strahlenschutzbestimmungen enthalten sind, ist wegen teilweiser Nichtkonformität eine Anpassung erforderlich.

Daher sind in diesem Gesetzesbeschluss Regelungen bezüglich besonderer Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen hoch radioaktiver Strahlenquellen und Maßnahmen zur Kontrolle herrenloser Strahlenquellen, die Einführung der Datenhaltung und Datensicherung von Personendosisdaten im zentralen Register, die Einführung einer Meldepflicht für importierte und exportierte Strahlenquellen an das zentrale Register sowie die Aufhebung der Eichpflicht für die Messanlagen des Strahlenfrühwarnsystems vorgesehen.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 23

Theodor Binna           Karl Boden

       Berichterstatter           Vorsitzender