7148 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß-
und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004)
Ziel des
gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Anpassung des geltenden
Strahlenschutzgesetzes an die Strahlenschutzregelungen der EU und an den Inhalt
des „IAEA Code of Conduct on the Safety and Security of Radioactive Sources“,
herausgegeben von der IAEA in 2004.
Denn obwohl
bereits wesentliche Teile der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften auf dem
Gebiet des Strahlenschutzes in den geltenden österreichischen
Strahlenschutzbestimmungen enthalten sind, ist wegen teilweiser
Nichtkonformität eine Anpassung erforderlich.
Daher sind in
diesem Gesetzesbeschluss Regelungen bezüglich besonderer Sicherheits- und
Sicherungsmaßnahmen hoch radioaktiver Strahlenquellen und Maßnahmen zur
Kontrolle herrenloser Strahlenquellen, die Einführung der Datenhaltung und
Datensicherung von Personendosisdaten im zentralen Register, die Einführung
einer Meldepflicht für importierte und exportierte Strahlenquellen an das
zentrale Register sowie die Aufhebung der Eichpflicht für die Messanlagen des
Strahlenfrühwarnsystems vorgesehen.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 23
Theodor Binna Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender