7149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über  den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004)

Das Umweltinformationsgesetz des Bundes, BGBl Nr. 495/1993, soll durch diese Novelle an die Erfordernisse der Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie) und des Übereinkommens der UN-Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten („Übereinkommen von Aarhus“) angepasst werden.

Dieser Gesetzesbeschluss sieht daher vor, dass die neue Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG, die die erste Säule (Zugang zu Informationen) des Übereinkommens von Aarhus in europäisches Recht umsetzt, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen gegenüber der Richtlinie 90/313/EWG erweitert. Sie beschleunigt die Verfahren zur Übermittlung von Umweltinformationen. Die Novelle stellt daher einen Schritt in Richtung vermehrter Transparenz der Verwaltung und besser informierter Bürger dar. Fundierte Information ist eine wesentliche Voraussetzung für die aktive Beteiligung der Bürger und daher ein nennenswerter demokratiepolitischer Faktor.

Zur Kundmachung dieser Gesetzesnovelle ist die Zustimmung der Länder gemäß Art. 129a Abs. 2 B-VG erforderlich, da vorgesehen ist, dass Entscheidungen in erster Instanz unmittelbar beim Unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden können.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 23

Werner Stadler           Karl Boden

       Berichterstatter            Vorsitzender