7149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über
den Beschluss des
Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004)
Das
Umweltinformationsgesetz des Bundes, BGBl Nr. 495/1993, soll durch diese
Novelle an die Erfordernisse der Richtlinie 2003/4/EG
(Umweltinformationsrichtlinie) und des Übereinkommens der
UN-Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu Informationen, die
Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu
Gerichten in Umweltangelegenheiten („Übereinkommen von Aarhus“) angepasst
werden.
Dieser
Gesetzesbeschluss sieht daher vor, dass die neue Umweltinformationsrichtlinie
2003/4/EG, die die erste Säule (Zugang zu Informationen) des Übereinkommens von
Aarhus in europäisches Recht umsetzt, den Zugang der Öffentlichkeit zu
Umweltinformationen gegenüber der Richtlinie 90/313/EWG erweitert. Sie
beschleunigt die Verfahren zur Übermittlung von Umweltinformationen. Die
Novelle stellt daher einen Schritt in Richtung vermehrter Transparenz der Verwaltung
und besser informierter Bürger dar. Fundierte Information ist eine wesentliche
Voraussetzung für die aktive Beteiligung der Bürger und daher ein nennenswerter
demokratiepolitischer Faktor.
Zur Kundmachung dieser Gesetzesnovelle ist die Zustimmung der Länder gemäß Art. 129a Abs. 2 B-VG erforderlich, da vorgesehen ist, dass Entscheidungen in erster Instanz unmittelbar beim Unabhängigen Verwaltungssenat angefochten werden können.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 23
Werner Stadler Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender