7164 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Bundesgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und das Beamten-Dienstrechtsgesetz geändert werden (SPG-Novelle 2005)
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen zur Zusammenführung der Wachkörper im Bereich des Bundesministeriums für Inneres zu einem einheitlichen Wachkörper mit der Bezeichnung Bundespolizei. Durch eine Neustrukturierung der Kommandostrukturen dieses einheitlichen Wachkörpers wird die Effizienz des Einsatzes der für den Exekutivdienst erforderlichen Ressourcen wesentlich gesteigert;
- Anpassung
der Bestimmung über die Kanzleiordnung infolge der Zusammenlegung der
Wachkörper und Schaffung einer detaillierten Datenverwendungsermächtigung für
diesen Bereich. Die Regelung soll gewährleisten, dass die komplexen Abläufe
polizeilicher Tätigkeit nachvollziehbar sind;
-
Schaffung einer einheitlichen Regelung zur Videoüberwachung an bestimmten
öffentlichen Orten („Kriminalitätsbrennpunkten“) zur Erfüllung präventiver
Aufgaben der Sicherheitsbehörden. Von derartigen Maßnahmen ist der
Rechtsschutzbeauftragte zu unterrichten;
- Aufnahme
einer gesetzlichen Ermächtigung für die Sicherheitsbehörden zur Errichtung
einer Schutzzone durch Verordnung und daran anknüpfend die Möglichkeit zur
befristeten Wegweisung von Personen, bei denen das Vorliegen bestimmter
Tatsachen die Annahme rechtfertigt, sie werden im Bereich der Schutzzone
strafbare Handlungen begehen;
- Beseitigung
der einschränkenden Bestimmung im Rahmen des besonderen Rechtsschutzes für die
erweiterte Gefahrenerforschung dahingehend, dass nicht nur dann eine Äußerung
des Rechtsschutzbeauftragten zu einer beabsichtigten derartigen Maßnahme zu
erfolgen hat, wenn dieser ein diesbezügliches Verlangen gestellt hat;
- Regelung
der Organisationsstruktur der Sicherheitsakademie als Bildungseinrichtung des
Bundesministeriums für Inneres;
- Aufnahme
einer Regelung zum Schutz vor unbefugtem Tragen von Uniformen;
- Schaffung
der Möglichkeit des Einsatzes von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zur
Unterstützung bei der Durchführung der Grenzkontrolle;
- Änderung
bzw. Aufhebung von Organisationsgesetzen im Zusammenhang mit der
Zusammenführung der Wachkörper.
- Schaffung
von befristeten Regelungen für Ausschreibung und Interessentensuche von
Funktionen in den neu zu schaffenden Landespolizeikommanden
- Möglichkeit, für
bestimmte A1-wertige Verwendungen eine Überstellung in die Verwendungsgruppe E
1 vorzunehmen
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Johann Höfinger Dr. Franz Eduard Kühnel
Berichterstatter Vorsitzender