7173 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2004)
Im
Abfallwirtschaftsbereich sind einige EU-Richtlinien umzusetzen sowie die dafür
notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält daher folgende
Schwerpunkte:
– Öffentlichkeitsbeteiligung
bei der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans
– Prüfung und
allenfalls Durchführung einer strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung bei
der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans
– Öffentlichkeitsbeteiligung,
insbesondere Parteistellung von Umweltorganisationen, bei Genehmigungsverfahren
für IPPC-Behandlungsanlagen
– Verpflichtungen
der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (zB Einrichtung von
Sammelstellen, Beteiligung an einem Sammel- und Verwertungssystem für
historische Geräte, Sicherstellungen)
– Verpflichtung
der Gemeinden, Abgabestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte einzurichten
– Rechtliche
Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die
Sammlung und Behandlung bestimmter Abfälle
– Verpflichtung
des Abfallbesitzers, Abfälle vor der Übergabe an den Deponieinhaber untersuchen
zu lassen
– Registrierungsverpflichtung für
Abfallsammler und ‑behandler
– Klarstellungen im Anlagenrecht und bei Behandlungsaufträgen
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Christine Fröhlich Karl Boden
Berichterstatterin Vorsitzender