7191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz und das Privatfernsehgesetz geändert werden

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates stellt eine Klarstellung im Hinblick auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes für die Auslegung der Bestimmungen über die Zulassungsvoraussetzungen bei fristgebundenen Auswahlverfahren nach dem Privatradiogesetz und nach dem Privatfernsehgesetz dar.

Demnach wird die Bestimmung im § 7 Privatradiogesetz und im § 10 Privatfernsehgesetz, wonach die Übertragung von Kapitalanteilen von Rundfunkveranstaltern einer Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss bedarf, gänzlich gestrichen. Auch bei laufenden Berufungsverfahren vor der KommAustria und für frühere Entscheidungen soll dese Bestimmung keine Anwendung finden. Begründet wird dies damit, dass es keines besonderen, vom Gesetzgeber vorgegebenen, Schutzes einzelner Gesellschafter von Rundfunkveranstaltern vor übereilten Abtretungen von Kapitalanteilen bedürfe, da ohnehin andere, wesentlich effizientere, präventive Maßnahmen existierten.

Darüber hinaus ist es in Hinkunft nicht mehr erforderlich, Patronanzsendungen sowohl am Programmanfang als auch am Programmende zu kennzeichnen, sondern nur mehr entweder am Beginn oder am Ende.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg     Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender