7195 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird
Die Bestimmungen
des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, wurden mit
1. Jänner 2004 voll wirksam. Mit diesem Datum erhielten die
Universitäten die volle Rechtsfähigkeit und erfüllen ihre Aufgaben selbständig.
Dieser Aufgabenübertragung vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur zu den Universitäten entspricht die Struktur der Hochschülerschaften
nicht mehr. Entsprechend der Aufgabenverlagerung zu den Universitäten soll der
Schwerpunkt der Vertretung der Studierenden von der Bundesvertretung zu den
Universitätsvertretungen verlagert werden. Auch die Budgetaufteilung zwischen
den Universitätsvertretungen und der Bundesvertretung soll dieser neuen
Aufgabenverteilung folgen und den Universitätsvertretungen künftig insgesamt
85% des Gesamtbudget zur Verfügung stehen.
Das bisherige direkte Wahlsystem für die Bundesvertretung soll durch ein mittelbares Wahlsystem ersetzt werden. Bislang wurde die Bundesvertretung von allen wahlberechtigten Studierenden direkt und unmittelbar gewählt. Vorgesehen ist, dass nunmehr die Universitätsvertretungen und die Akademievertretungen die Wahl der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter in der Bundesvertretung vornehmen. Diese Wahl wird entsprechend der Mandatsstärke der Wahl werbenden Gruppen in den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen vorzunehmen sein.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Andrea Fraunschiel Josef Saller
Berichterstatterin Vorsitzender