7196 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass an der Schnittstelle der 8. bzw. der 9. Schulstufe der allgemein bildenden Schulen der beruflichen Orientierung bzw. der Berufsbildungsorientierung ein hoher Stellenwert zukommt. Durch die Möglichkeit zu praxisbezogenen Einblicken in die Arbeitswelt bzw. in (auch) duale Berufsbildungsangebote wird der Eintritt in den Arbeitsmarkt und die Klärung der individuellen Interessen und Neigungen erleichtert.

Den Zielsetzungen des „leistungsbezogenen“ Frühwarnsystems, nämlich der frühestmöglichen Information und Beratung, kann durch die derzeitige Rechtslage des § 19 Abs. 4 SchUG nicht vollständig Rechnung getragen werden.

Schüler der 8. bzw. der 9. Schulstufe der allgemein bildenden Schulen sollen durch direkten Kontakt mit Betrieben der Wirtschaft bzw. mit Bildungseinrichtungen Einblicke in die Berufs(bildungs)welt erhalten. Dies soll neben den Schulveranstaltungen und den schulbezogenen Veranstaltungen als individuelle Maßnahme der schulrechtlichen Berufs(bildungs)orientierung bzw. -findung gesetzlich verankert werden.

Zur Abwendung einer negativen Beurteilung hat sich das leistungsbezogene Frühwarnsystem bewährt. Dem Zeitpunkt des beratenden Gespräches kommt große Bedeutung zu, um Lerndefizite durch Fördermaßnahmen möglichst frühzeitig beheben zu können und um im Jahreszeugnis einen positiven Abschluss zu erlangen. Daher soll gegebenenfalls bereits im Hinblick auf eine negative Beurteilung in der Schulnachricht die Mitteilung an die Schüler sowie die Erziehungsberechtigten erfolgen und ein beratendes Gespräch stattfinden. Zur Motivation der Schülerin bzw. des Schülers sollen auch die individuellen Lern- und Leistungsstärken bei dem beratenden Gespräch einbezogen werden.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

                   Andrea Fraunschiel Josef Saller

    Berichterstatterin           Vorsitzender