7196 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass an
der Schnittstelle der 8. bzw. der 9. Schulstufe der allgemein bildenden Schulen
der beruflichen Orientierung bzw. der Berufsbildungsorientierung ein hoher
Stellenwert zukommt. Durch die Möglichkeit zu praxisbezogenen Einblicken in die
Arbeitswelt bzw. in (auch) duale Berufsbildungsangebote wird der Eintritt in
den Arbeitsmarkt und die Klärung der individuellen Interessen und Neigungen
erleichtert.
Den Zielsetzungen
des „leistungsbezogenen“ Frühwarnsystems, nämlich der frühestmöglichen
Information und Beratung, kann durch die derzeitige Rechtslage des § 19
Abs. 4 SchUG nicht vollständig Rechnung getragen werden.
Schüler der 8.
bzw. der 9. Schulstufe der allgemein bildenden Schulen sollen durch direkten
Kontakt mit Betrieben der Wirtschaft bzw. mit Bildungseinrichtungen Einblicke
in die Berufs(bildungs)welt erhalten. Dies soll neben den Schulveranstaltungen
und den schulbezogenen Veranstaltungen als individuelle Maßnahme der
schulrechtlichen Berufs(bildungs)orientierung bzw. -findung gesetzlich
verankert werden.
Zur Abwendung einer negativen Beurteilung hat sich das leistungsbezogene Frühwarnsystem bewährt. Dem Zeitpunkt des beratenden Gespräches kommt große Bedeutung zu, um Lerndefizite durch Fördermaßnahmen möglichst frühzeitig beheben zu können und um im Jahreszeugnis einen positiven Abschluss zu erlangen. Daher soll gegebenenfalls bereits im Hinblick auf eine negative Beurteilung in der Schulnachricht die Mitteilung an die Schüler sowie die Erziehungsberechtigten erfolgen und ein beratendes Gespräch stattfinden. Zur Motivation der Schülerin bzw. des Schülers sollen auch die individuellen Lern- und Leistungsstärken bei dem beratenden Gespräch einbezogen werden.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Andrea Fraunschiel Josef Saller
Berichterstatterin Vorsitzender