7197 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004)

Derzeit werden in Österreich Patentanmeldungen erst bei Erteilungsreife veröffentlicht,  während in sehr vielen anderen Staaten und insbesondere auch bei am Patentsektor regional und international tätigen Organisationen die Anmeldungen 18 Monate nach dem Prioritätstag veröffentlicht werden. Eine Harmonisierung mit den internationalen Standards wird von den beteiligten Wirtschaftskreisen gewünscht und erscheint auch zur Anpassung an internationale Vereinbarungen erforderlich.

Aus Art. 62 Abs. 5 des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS - Abkommen) ergibt sich, dass Endentscheidungen von Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des Patentwesens durch eine Justiz- oder eine justizähnliche Behörde nachgeprüft werden müssen. Gemäß Art. 133 Z 3 B-VG sind von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes Angelegenheiten des Patentwesens ausgeschlossen.

Die Änderung des Patentanmeldeverfahrens erfordert eine Neugestaltung des Gebührensystems. Die an das Patentamt zu zahlenden Gebühren sind in mehreren Gesetzen geregelt, wodurch ihre Auffindbarkeit für die Rechtsuchenden erschwert wird.

Infolge der im Patentgesetz vorzunehmenden Änderungen sind zahlreiche Bezugnahmen in anderen den gewerblichen Rechtsschutz betreffenden Gesetzen nicht mehr aktuell.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Mag. Harald Himmer         Kerschbaum Elisabeth

       Berichterstatter             Vorsitzende