7210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 1993 geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird eine Bestimmung des Investmentfondsgesetzes 1993 dahingehend geändert, dass grundsätzlich keine Sicherungssteuer zur Anwendung kommt, wenn ausländische Kapitalanlagefonds dieselben Kapitalertragsteuer-Meldungen abgeben wie inländische Kapitalanlagefonds. Damit sollen ausländische Kapitalanlagefonds unter denselben Voraussetzungen und auf dieselbe Weise wie inländische Kapitalanlagefonds der Kapitalertragsteuer unterliegen. Nur wenn keine Kapitalertragsteuer-Meldungen nach § 40 Abs. 2 Z 2 erfolgen, kommt die Sicherungssteuer zur Anwendung. Dies muss auch für Ausschüttungen gelten, um nicht eine Besteuerungslücke für nicht meldende ausländische Fonds zu öffnen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 02 01
Angela Lueger Johann Kraml
Berichterstatterin Vorsitzender