7226 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sowie im Bundesgesetz über den Umweltsenat vor:

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz:

Landesregierungen sollen künftig durch Einzelfallprüfungen entscheiden, ob bei der Errichtung an Sportanlagen im Zusammenhang mit internationalen Großveranstaltungen sowie bei der Wiedererrichtung und Adaption existierender Rennstrecken und von Teststrecken für Fahr- und Sicherheitsqualitätschecks eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll oder nicht. In diesen Fällen ist ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren vorgesehen.

Darüber hinaus ist die Erweiterung vorwiegend militärisch genutzter Flugplätze von der Umweltverträglichkeitsprüfung ebenso ausgenommen wie die Erweiterung ziviler Flugplätze, wenn die Zahl der Flugbewegungen in einem Prognosezeitraum von fünf Jahren unter 20.000 bleibt.

Bundesgesetz über den Umweltsenat:

Im Hinblick auf die Verlängerung der den Umweltsenat betreffenden Regelungen durch die auf bundesverfassungsgesetzlicher Ebene im Rahmen der UVP-G-Novelle 2004 erfolgte Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes und auf die in § 40 Abs. 1 UVP-G 2000 vorgesehene Zuständigkeit des Umweltsenates als Berufungsbehörde, ist ein Nachvollzug dieser Regelung im Bundesgesetz über den Umweltsenat (USG 2000) erforderlich. Dieses soll unter Beachtung der bundesverfassungsgesetzlich vorgegebenen Befristung unverändert weiter gelten.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 03 15

              Christine Fröhlich        Karl Boden

    Berichterstatterin           Vorsitzender