7226 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht Änderungen im
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sowie im Bundesgesetz über den Umweltsenat
vor:
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz:
Landesregierungen
sollen künftig durch Einzelfallprüfungen entscheiden, ob bei der Errichtung an
Sportanlagen im Zusammenhang mit internationalen Großveranstaltungen sowie bei
der Wiedererrichtung und Adaption existierender Rennstrecken und von
Teststrecken für Fahr- und Sicherheitsqualitätschecks eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll oder nicht. In diesen
Fällen ist ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren vorgesehen.
Darüber hinaus
ist die Erweiterung vorwiegend militärisch genutzter Flugplätze von der
Umweltverträglichkeitsprüfung ebenso ausgenommen wie die Erweiterung ziviler
Flugplätze, wenn die Zahl der Flugbewegungen in einem Prognosezeitraum von fünf
Jahren unter 20.000 bleibt.
Bundesgesetz
über den Umweltsenat:
Im Hinblick auf die Verlängerung der den Umweltsenat betreffenden Regelungen durch die auf bundesverfassungsgesetzlicher Ebene im Rahmen der UVP-G-Novelle 2004 erfolgte Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes und auf die in § 40 Abs. 1 UVP-G 2000 vorgesehene Zuständigkeit des Umweltsenates als Berufungsbehörde, ist ein Nachvollzug dieser Regelung im Bundesgesetz über den Umweltsenat (USG 2000) erforderlich. Dieses soll unter Beachtung der bundesverfassungsgesetzlich vorgegebenen Befristung unverändert weiter gelten.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 03 15
Christine Fröhlich Karl Boden
Berichterstatterin Vorsitzender