7233 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

Im Gefolge des Erkenntnisses des VfGH vom 7. Oktober 2004, G 3/04 zu § 10 KOG in der Stammfassung BGBl. I Nr. 32/2001 ist eine Neuordnung der Finanzierung des durch Aufgaben der Rundfunkregulierung entstehenden Aufwandes der Regulierungsbehörde und ihres Geschäftsapparates notwendig. Grundtenor des Erkenntnisses ist, dass die darin geregelte Finanzierung der RTR-GmbH und der KommAustria deswegen als unsachlich anzusehen ist, weil sie dazu führen kann, dass die beitragspflichtigen Marktteilnehmer auch Aufgaben finanzieren müssen, die unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt in ihrem Interesse liegen. Vielmehr muss jener Teil des Aufwands, der für die Aufgabenerfüllung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist, aus dem Bundeshaushalt bestritten werden. Zudem eröffne die unzureichende Determinierung der Aufgaben der Komm Austria und der RTR-GmbH hinsichtlich der Finanzierung die Möglichkeit, den Umfang der wahrzunehmenden Aufgaben und damit die Höhe des Aufwandes bzw. die Höhe der Finanzierungsbeiträge selbst zu bestimmen.

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird dem VfGH-Erkenntnis Rechnung getragen.

Vor dem Hintergrund des Erkenntnisses wird die Novelle gleichzeitig zum Anlass genommen, auch den telekomspezifischen Teil des KOG, und dabei insbesondere die Finanzierung der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH neu zu gestalten.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 04 12

Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg     Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender