7278 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz, das Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Behördenzuständigkeit und die Ahndung von Verwaltungsübertretungen in Angelegenheiten der Schifffahrt auf dem Bodensee sowie über die Änderung des Schifffahrtspolizeigesetzes und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2005)

Seit Erlassung des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, hat sich in der Verwaltungspraxis und aufgrund fortschreitender Entwicklungen, etwa der europäischen Integration oder im Bereich der Kommunikationstechnologien, ein Bedarf an Erneuerung und Anpassung diverser Rechtsvorschriften ergeben, der in den bisherigen Novellierungen, zuletzt mittels des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2003, noch nicht berücksichtigt werden konnte.

Die Bezeichnung „Schifffahrtspolizei“, es handelt sich um eine Verwaltungspolizei mit verkehrsrechtlicher Zuständigkeit auf Wasserstraßen, führte in der Vergangenheit mehrfach zur Verwechslung mit auf der Donau tätigen Einheiten der öffentlichen Sicherheit. Die Einführung des Begriffs „Schifffahrtsaufsicht“ dient der Klarstellung.

Das Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Behördenzuständigkeit und die Ahndung von Verwaltungsübertretungen in Angelegenheiten der Schifffahrt auf dem Bodensee sowie über die Änderung des Schifffahrtspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 65/1976, und das Seeschifffahrtsgesetz, BGBl. Nr. 174/1981, bedürfen geringfügiger Aktualisierung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Ing. Reinhold Einwallner               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende