7291 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe

Da es derzeit in den einzelnen Bundesländern im Bereich der Sozialbetreuungsberufe uneinheitliche Berufsbilder und Berufsanforderungen sowie mangelnde bzw. überschneidende Regelungen gibt, sollen durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates einheitliche Grundsätze bei der Ausbildung und bei den Tätigkeitsbereichen der Sozialbetreuungsberufe festgelegt werden. Durch die gegenständliche Vereinbarung werden die Länder verpflichtet, die Berufe der Fach- und Diplom-Sozialbetreuer/innen mit den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung bzw. der Diplom-Sozialbetreuer/innen mit dem Schwerpunkt Familienarbeit in ihren Rechtsvorschriften gesetzlich zu verankern. Die Regelung des Berufes des Heimhelfers bzw. der Heimhelferin ist fakultativ.

Der Bund wird verpflichtet, allfällige erforderliche Adaptierungen im Ärztegesetz 1998 und im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorzunehmen, um den Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe, die eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung absolviert haben, auch die entsprechenden Berechtigungen in der Berufsausübung einzuräumen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Dr. Erich Gumplmaier               Roswitha Bachner

       Berichterstatter             Vorsitzende