7291 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den
Ländern über Sozialbetreuungsberufe
Da es derzeit in
den einzelnen Bundesländern im Bereich der Sozialbetreuungsberufe
uneinheitliche Berufsbilder und Berufsanforderungen sowie mangelnde bzw.
überschneidende Regelungen gibt, sollen
durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates einheitliche Grundsätze bei der Ausbildung
und bei den Tätigkeitsbereichen der Sozialbetreuungsberufe festgelegt werden.
Durch die gegenständliche Vereinbarung werden die Länder verpflichtet, die Berufe
der Fach- und Diplom-Sozialbetreuer/innen mit den Schwerpunkten Altenarbeit,
Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung bzw. der
Diplom-Sozialbetreuer/innen mit dem Schwerpunkt Familienarbeit in ihren
Rechtsvorschriften gesetzlich zu verankern. Die Regelung des Berufes des
Heimhelfers bzw. der Heimhelferin ist fakultativ.
Der Bund wird
verpflichtet, allfällige erforderliche Adaptierungen im Ärztegesetz 1998 und im
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorzunehmen, um den Angehörigen der
Sozialbetreuungsberufe, die eine gesetzlich vorgesehene Ausbildung absolviert
haben, auch die entsprechenden Berechtigungen in der Berufsausübung
einzuräumen.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Dr. Erich Gumplmaier Roswitha Bachner
Berichterstatter Vorsitzende