7292 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und
andere publizistische Medien (Mediengesetz) geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
weist folgende Regelungsschwerpunkte auf:
-
Klarstellung
durch Erweiterung der Begriffsbestimmungen und der materiellen Regelungen.
-
Ausschluss
der Einziehung oder Urteilsveröffentlichung bei einer gerechtfertigten und
wahrheitsgetreuen Wiedergabe der Äußerung eines Dritten im Sinn des § 6
Abs. 2 Z 4.
-
Schaffung
eines grundsätzlich zwischen den Parteien des Verfahrens vorzunehmenden
Ersatzes für Veröffentlichungskosten (§ 39) sowie für ungerechtfertigte
Beschlagnahme (§ 38a) unter ausdrücklicher Berücksichtigung vertraglicher
Einigungen. Beschleunigte Geltendmachung dieser Ansprüche im Rahmen des
Medienverfahrens.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Angela Lueger Johann Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender