7292 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz) geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates weist folgende Regelungsschwerpunkte auf:

-          Klarstellung durch Erweiterung der Begriffsbestimmungen und der materiellen Regelungen.

-          Ausschluss der Einziehung oder Urteilsveröffentlichung bei einer gerechtfertigten und wahrheitsgetreuen Wiedergabe der Äußerung eines Dritten im Sinn des § 6 Abs. 2 Z 4.

-          Schaffung eines grundsätzlich zwischen den Parteien des Verfahrens vorzunehmenden Ersatzes für Veröffentlichungskosten (§ 39) sowie für ungerechtfertigte Beschlagnahme (§ 38a) unter ausdrücklicher Berücksichtigung vertraglicher Einigungen. Beschleunigte Geltendmachung dieser Ansprüche im Rahmen des Medienverfahrens.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Angela Lueger    Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender