7293 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das
Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz - ZessRÄG)
Mit dem vorliegenden Beschluss des
Nationalrates werden
vertragliche Zessionsverbote – soweit sie Geldforderungen zwischen Unternehmern
betreffen – nur mehr dann wirksam sein, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt
worden sind und den Gläubiger nicht gröblich benachteiligen. Dadurch soll
vermieden werden, dass marktmächtige Unternehmen ihren wirtschaftlich
schwächeren Vertragspartnern einseitig Zessionsverbote aufoktroyieren. Aus
Gründen des Verkehrsschutzes sollen aber selbst solche Zessionsverbote nur mehr
relativ, also zwischen den Vertragspartnern, wirken. Den Erwerb einer Forderung
durch den neuen Gläubiger soll ein solches Zessionsverbot nicht mehr
verhindern.
Aus diesem Anlass
soll auch das erwähnte Privileg der Pfandleiher beseitigt werden.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 05 23
Angela Lueger Johann Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender