7293 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz - ZessRÄG)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden vertragliche Zessionsverbote – soweit sie Geldforderungen zwischen Unternehmern betreffen – nur mehr dann wirksam sein, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt worden sind und den Gläubiger nicht gröblich benachteiligen. Dadurch soll vermieden werden, dass marktmächtige Unternehmen ihren wirtschaftlich schwächeren Vertragspartnern einseitig Zessionsverbote aufoktroyieren. Aus Gründen des Verkehrsschutzes sollen aber selbst solche Zessionsverbote nur mehr relativ, also zwischen den Vertragspartnern, wirken. Den Erwerb einer Forderung durch den neuen Gläubiger soll ein solches Zessionsverbot nicht mehr verhindern.

Aus diesem Anlass soll auch das erwähnte Privileg der Pfandleiher beseitigt werden.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Angela Lueger    Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender