7304 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungs­maßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz - Bundes-LärmG)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – im Folgenden: Umgebungslärmrichtlinie vor. Gemäß dieser Richtlinie sind Grundlagen für die Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen in Bezug auf Lärmemissionen aus den wichtigsten Lärmquellen – Straßen- und Schienenverkehr, zivilen Flugverkehr, bestimmte industrielle Anlagen – zu schaffen.

 

Dazu werden im vorliegenden Beschluss des Nationalrates harmonisierte Bewertungsmethoden für Lärm und Lärmpegel, Aufzeichnungen über die örtlichen Lärmsituationen mittels strategischer Umgebungslärmkarten und Planungen für Lärmminderungsmaßnahmen bzw. Ruheerhaltungsmaßnahmen in Form von „Aktionsplänen“ eingeführt.

 

Des weiteren wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur entsprechenden Information über Lärmerhebungs- und Verminderungsmaßnahmen gegeben. Ferner ist gemäß der Richtlinie vorgesehen, dass der Europäischen Kommission über die Lärmsituation berichtet wird und die Aktionspläne übermittelt werden.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 06 21

              Ferdinand Tiefnig          Karl Boden

       Berichterstatter           Vorsitzender