7304 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005
betreffend ein Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die
Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz -
Bundes-LärmG)
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht die Umsetzung der Richtlinie
2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm – im Folgenden: Umgebungslärmrichtlinie vor. Gemäß dieser Richtlinie
sind Grundlagen für die Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen in Bezug
auf Lärmemissionen aus den wichtigsten Lärmquellen – Straßen- und
Schienenverkehr, zivilen Flugverkehr, bestimmte industrielle Anlagen – zu
schaffen.
Dazu werden im
vorliegenden Beschluss des Nationalrates harmonisierte Bewertungsmethoden für Lärm
und Lärmpegel, Aufzeichnungen über die örtlichen Lärmsituationen mittels
strategischer Umgebungslärmkarten und Planungen für Lärmminderungsmaßnahmen
bzw. Ruheerhaltungsmaßnahmen in Form von „Aktionsplänen“ eingeführt.
Des weiteren wird
der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur entsprechenden Information über
Lärmerhebungs- und Verminderungsmaßnahmen gegeben. Ferner ist gemäß der
Richtlinie vorgesehen, dass der Europäischen Kommission über die Lärmsituation
berichtet wird und die Aktionspläne übermittelt werden.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 06 21
Ferdinand Tiefnig Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender