7305 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird
Das
österreichische JI/CDM-Programm wurde im Jahr 2003 als 4. Säule des
Umweltförderungsgesetzes geschaffen, um Treibhausgas-Reduktionseinheiten aus
Klimaschutzprojekten im Ausland anzukaufen und so einen Beitrag zum Erreichen
des österreichischen Kyoto-Ziels zu leisten. Die derzeitige Formulierung des §
6 Abs. 2d des UFG lässt keine Vorgriffe über die jährlich verfügbaren Mittel
hinaus zu. Um - im Interesse der Programmziele - die Marktpreissituation
möglichst günstig nützen zu können, wird im vorliegenden Beschluss des
Nationalrates eine Vorgriffsmöglichkeit geschaffen.
Der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat
im Rahmen seiner Bemühungen um ein österreichweites Maßnahmenpaket zur Lösung
der hohen Feinstaubbelastungen im gesamten Bundesgebiet auch einen Ausbau der
bereits bestehenden Möglichkeit zur Förderung von
Staubemissionsreduktionsmaßnahmen im industriellen Anlagenbereich angekündigt.
Mit dem gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates wird die Möglichkeit geschaffen, mit Mitteln der
Umweltförderung im Inland Staubreduktionsmaßnahmen im Bereich der Baumaschinen
und Baugeräte zu fördern. Durch die explizite Festlegung der Förderfähigkeit
von Maßnahmen zur Staubemissionsreduktion und der Auswertung der
Förderfähigkeit soll der umweltpolitischen Problematik Rechnung getragen
werden.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 06 21
Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender