7305 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Das österreichische JI/CDM-Programm wurde im Jahr 2003 als 4. Säule des Umweltförderungsgesetzes geschaffen, um Treibhausgas-Reduktionseinheiten aus Klimaschutzprojekten im Ausland anzukaufen und so einen Beitrag zum Erreichen des österreichischen Kyoto-Ziels zu leisten. Die derzeitige Formulierung des § 6 Abs. 2d des UFG lässt keine Vorgriffe über die jährlich verfügbaren Mittel hinaus zu. Um - im Interesse der Programmziele - die Marktpreissituation möglichst günstig nützen zu können, wird im vorliegenden Beschluss des Nationalrates eine Vorgriffsmöglichkeit geschaffen.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Rahmen seiner Bemühungen um ein österreichweites Maßnahmenpaket zur Lösung der hohen Feinstaubbelastungen im gesamten Bundesgebiet auch einen Ausbau der bereits bestehenden Möglichkeit zur Förderung von Staubemissionsreduktionsmaßnahmen im industriellen Anlagenbereich angekündigt.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Möglichkeit geschaffen, mit Mitteln der Umweltförderung im Inland Staubreduktionsmaßnahmen im Bereich der Baumaschinen und Baugeräte zu fördern. Durch die explizite Festlegung der Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Staubemissionsreduktion und der Auswertung der Förderfähigkeit soll der umweltpolitischen Problematik Rechnung getragen werden.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 06 21

               Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger           Karl Boden

       Berichterstatter           Vorsitzender