7312 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der
Bezirksgerichte in Graz geändert wird
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht vor, dass das seit 1. Jänner
2005 bestehende einheitliche Bezirksgericht Graz per 1. Jänner 2006 in ein BG
Graz-Ost und ein BG Graz-West geteilt wird, wobei für das BG Graz-West ein
neues Gebäude zu errichten ist. Wie sich nunmehr herausstellt, kann dieses
Gebäude bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht fertiggestellt werden. Um ein für
die Bevölkerung intransparentes Auseinanderfallen der Zeitpunkte der rechtlichen
und der physischen Teilung zu vermeiden, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens
der rechtlichen Teilung entsprechend dem gesicherten Fertigstellungstermin zu
verlegen. Die ergänzende Regelung, wonach das Bezirksgericht Graz-Ost als das
in Zuständigkeitsregeln mitunter angesprochene „Bezirksgericht am Sitz des
Gerichtshofes“ gilt bzw. dieses an die Stelle des in Zuständigkeitsregeln
ausdrücklich genannten Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zu treten
hat, ist erforderlich, um diese Zuständigkeitsregeln auch nach Einrichtung
zweier sachlich allgemein zuständiger Bezirksgerichte in Graz eindeutig zu
halten. Die Regelung entspricht inhaltlich jenen, wie sie auch für das
Bezirksgericht Innere Stadt Wien gelten.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 06 21
Dr. Peter Böhm Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender