7312 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht vor, dass das seit 1. Jänner 2005 bestehende einheitliche Bezirksgericht Graz per 1. Jänner 2006 in ein BG Graz-Ost und ein BG Graz-West geteilt wird, wobei für das BG Graz-West ein neues Gebäude zu errichten ist. Wie sich nunmehr herausstellt, kann dieses Gebäude bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht fertiggestellt werden. Um ein für die Bevölkerung intransparentes Auseinanderfallen der Zeitpunkte der rechtlichen und der physischen Teilung zu vermeiden, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens der rechtlichen Teilung entsprechend dem gesicherten Fertigstellungstermin zu verlegen. Die ergänzende Regelung, wonach das Bezirksgericht Graz-Ost als das in Zuständigkeitsregeln mitunter angesprochene „Bezirksgericht am Sitz des Gerichtshofes“ gilt bzw. dieses an die Stelle des in Zuständigkeitsregeln ausdrücklich genannten Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zu treten hat, ist erforderlich, um diese Zuständigkeitsregeln auch nach Einrichtung zweier sachlich allgemein zuständiger Bezirksgerichte in Graz eindeutig zu halten. Die Regelung entspricht inhaltlich jenen, wie sie auch für das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gelten.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 06 21

Dr. Peter Böhm    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender