7321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes

Seit geraumer Zeit gibt es Bestrebungen, Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten zu etablieren. Voraussetzung für die Realisierung sind entsprechende Rechtsgrundlagen im MTD-Gesetz.

Die Berufsbezeichnungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste enthalten die Ausdrücke „Diplomierte/Diplomierter...“, was für Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen nicht mehr zutreffend ist. Darüber hinaus entsprechen die Berufsbezeichnungen von drei Sparten der gehobenen medizinisch-technischen Dienste nicht mehr den international gebräuchlichen Berufsbezeichnungen.

Die mit 1. Mai 2004 in Kraft getretene EU-Erweiterung erfordert Anpassungen im Hebammengesetz.

Die Ziele des gegenständlichen Beschlusses sind:

1.      Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten einschließlich Festlegung von Mindeststandards für diese Ausbildungen,

2.      Verankerung von Berufsbezeichnungen, die auch für Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen im Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geeignet sind sowie Anpassung der Berufsbezeichnungen von drei Sparten der gehobenen medizinisch-technischen Dienste an international gebräuchliche Berufsbezeichnungen,

3.      Umsetzung des EU-Beitrittsvertrags 2003.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 06 21

               Michaela Gansterer Martina Diesner-Wais

    Berichterstatterin             Vorsitzende