7321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes
Seit geraumer Zeit
gibt es Bestrebungen, Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für die
Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten zu etablieren.
Voraussetzung für die Realisierung sind entsprechende Rechtsgrundlagen im
MTD-Gesetz.
Die Berufsbezeichnungen
der gehobenen medizinisch-technischen Dienste enthalten die Ausdrücke
„Diplomierte/Diplomierter...“, was für Absolventen und Absolventinnen von
Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen nicht mehr zutreffend ist. Darüber
hinaus entsprechen die Berufsbezeichnungen von drei Sparten der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste nicht mehr den international gebräuchlichen
Berufsbezeichnungen.
Die mit 1. Mai
2004 in Kraft getretene EU-Erweiterung erfordert Anpassungen im Hebammengesetz.
Die Ziele des gegenständlichen
Beschlusses sind:
1. Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten einschließlich Festlegung von Mindeststandards für diese Ausbildungen,
2. Verankerung von Berufsbezeichnungen, die auch für Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen im Bereich der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geeignet sind sowie Anpassung der Berufsbezeichnungen von drei Sparten der gehobenen medizinisch-technischen Dienste an international gebräuchliche Berufsbezeichnungen,
3. Umsetzung des EU-Beitrittsvertrags 2003.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 06 21
Michaela Gansterer Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende