7323 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird
Mit dem gegenständlichen
Gesetzesbeschluss wird festgelegt, dass eine Vollblutspende künftig gänzlich
unbezahlt zu erfolgen hat und auch keine Aufwandsentschädigung bezahlt werden
darf. Da labile Blutprodukte, die aus Vollblutspenden gewonnen werden, als
Endprodukt zur Versorgung der Patienten dienen, kommt der Sicherheitskomponente
bei der Spenderauswahl eine große Bedeutung zu. Ein großes Sicherheitsplus
liegt in der Motivation freiwilliger, unbezahlter Spender und Spenderinnen
begründet.
Von dieser Bestimmung ausgenommen soll der Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen in jenen Einzelfällen sein, in denen konkret vorgemerkte Spender seltener Blutgruppen im Falle einer akuten Lebensgefahr von Patienten zur Spende aufgefordert werden. Außerdem wird klargestellt, dass die Spender auch über den beabsichtigten Zweck der Verwendung der Spende aufzuklären sind.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 06 21
Edgar Mayer Martina
Diesner-Wais
Berichterstatter Vorsitzende