7324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Bienenseuchengesetz geändert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005)

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss sollen einerseits im Bereich des Veterinärwesens dringend erforderliche Anpassungen an die Vorgaben des Europäischen Rechts, sowie andererseits die Bereinigung von Vollzugsproblemen erfolgen.

Die vorgeschlagenen Regelungen stellen keine grundlegenden Neuerungen dar, sondern sollen bereits vorhandene Regelungen an die aktuellen Ansprüche des Tierarzneimitteleinsatzes sowie der Tierseuchenüberwachung anpassen.

Weiters wurde die Novelle zum Anlass genommen, in den in den Artikeln 2 bis 6 behandelten Gesetzen jeweils die korrekte Ministerzuständigkeit auszuweisen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 06 21

Sissy Roth-Halvax     Martina Diesner-Wais

    Berichterstatterin             Vorsitzende