7338 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, ein Asylgesetz 2005, ein Fremden­polizeigesetz 2005 und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erlassen, das Bundesbetreuungsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs­verfahrensgesetzen 1991, das Sicherheitspolizeigesetz, das Gebührengesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden sowie das Fremdengesetz 1997 aufgehoben wird (Fremdenrechtspaket 2005)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet:

-       Die Neukodifizierung des Asyl- und Fremdenpolizeirechts in einem aufeinander abgestimmten System, die

-       inhaltliche Trennung des Fremdengesetzes 1997 in ein Fremdenpolizeigesetz und ein Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, die

-       Erweiterung der Datenbestimmungen, und die

-       entsprechenden redaktionellen Auswirkungen in betroffenen Gesetzesmaterien

 

Das Asylrecht weist folgende Schwerpunkte auf:

-       Die Beschleunigung der Verfahren im rechtsstaatlichen Rahmen, die

-       Umsetzung der Status – Richtlinie, die

-       Sicherung von Dublinverfahren, die

-       Beschleunigung von Asylverfahren von straffälligen Asylwerbern, die

-       Schaffung von Mitwirkungspflichten samt verfahrensrechtlicher Durchsetzung, die

-       Neuregelungen des faktischen Abschiebeschutzes, die

-       Neuregelung bei der Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Fremden, die

-       Regelungen zur Sicherung des Verfahrens und Hintanhalten des Entziehens aus dem Verfahren,

-       Beschleunigung des Zulassungsverfahrens und die

-       Neuregelung der Berufungen

 

Das Fremdenpolizeirecht enthält folgende Schwerpunkte:

-       Die Umsetzung von EU-Recht bezüglich der Berufungsinstanzen bei EU-Staatsangehörigen und begünstigten Drittstaatsangehörigen und im Hinblick auf Pflichten von Beförderungsunternehmen, die

-       Öffnung von Visa für selbständig Erwerbstätige und vom AuslBG Ausgenommene, die

-       Schaffung der Möglichkeit von Gebietsbeschränkungen, die

-       Normen für die fremdenpolizeiliche Behandlung von Asylwerbern, die

-       Änderung des Schubhaftregimes, vor allem Möglichkeiten der längeren Dauer und die

-       Anpassung der Straftatbestände

 

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht hat die Regelung folgender Schwerpunkte zum Ziel:

-       Die Umsetzung von EU-Richtlinien und Durchführung einer EU-Verordnung, die

-       Schaffung einer überarbeiteten und teilweise neuen Systematik des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts in Abstimmung mit dem Fremdenpolizeigesetz und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, die

-       Neugestaltung der Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen und Dokumentationen über ein gemeinschaftsrechtliches Aufenthalts- und Niederlassungsrecht, die

-       Überarbeitung und qualitative und quantitative Ausweitung der Integrationsvereinbarung, die

-       Regelung der Familienzusammenführung

Die im vorliegenden Beschluss des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

Ing. Hermann Haller Dr. Franz Eduard Kühnel

       Berichterstatter           Vorsitzender