7338 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert
wird, ein Asylgesetz 2005, ein Fremdenpolizeigesetz 2005 und ein
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erlassen, das Bundesbetreuungsgesetz, das
Personenstandsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat,
das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das
Sicherheitspolizeigesetz, das Gebührengesetz 1957, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das
Tilgungsgesetz 1972 geändert werden sowie das Fremdengesetz 1997 aufgehoben
wird (Fremdenrechtspaket 2005)
Der
vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet:
- Die
Neukodifizierung des Asyl- und Fremdenpolizeirechts in einem aufeinander
abgestimmten System, die
- inhaltliche
Trennung des Fremdengesetzes 1997 in ein Fremdenpolizeigesetz und ein
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, die
- Erweiterung
der Datenbestimmungen, und die
- entsprechenden
redaktionellen Auswirkungen in betroffenen Gesetzesmaterien
Das
Asylrecht weist folgende Schwerpunkte auf:
- Die Beschleunigung
der Verfahren im rechtsstaatlichen Rahmen, die
- Umsetzung
der Status – Richtlinie, die
- Sicherung
von Dublinverfahren, die
- Beschleunigung
von Asylverfahren von straffälligen Asylwerbern, die
- Schaffung
von Mitwirkungspflichten samt verfahrensrechtlicher Durchsetzung, die
- Neuregelungen
des faktischen Abschiebeschutzes, die
- Neuregelung
bei der Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Fremden, die
- Regelungen
zur Sicherung des Verfahrens und Hintanhalten des Entziehens aus dem Verfahren,
- Beschleunigung
des Zulassungsverfahrens und die
- Neuregelung
der Berufungen
Das
Fremdenpolizeirecht enthält folgende Schwerpunkte:
- Die
Umsetzung von EU-Recht bezüglich der Berufungsinstanzen bei EU-Staatsangehörigen
und begünstigten Drittstaatsangehörigen und im Hinblick auf Pflichten von
Beförderungsunternehmen, die
- Öffnung von
Visa für selbständig Erwerbstätige und vom AuslBG Ausgenommene, die
- Schaffung
der Möglichkeit von Gebietsbeschränkungen, die
- Normen für
die fremdenpolizeiliche Behandlung von Asylwerbern, die
- Änderung
des Schubhaftregimes, vor allem Möglichkeiten der längeren Dauer und die
- Anpassung
der Straftatbestände
Das
Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht hat die Regelung folgender Schwerpunkte
zum Ziel:
- Die Umsetzung von
EU-Richtlinien und Durchführung einer EU-Verordnung, die
- Schaffung einer
überarbeiteten und teilweise neuen Systematik des Aufenthalts- und
Niederlassungsrechts in Abstimmung mit dem Fremdenpolizeigesetz und dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz, die
- Neugestaltung der
Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen und Dokumentationen über ein
gemeinschaftsrechtliches Aufenthalts- und Niederlassungsrecht, die
- Überarbeitung und
qualitative und quantitative Ausweitung der Integrationsvereinbarung, die
- Regelung der
Familienzusammenführung
Die im vorliegenden Beschluss des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 19
Ing. Hermann Haller Dr. Franz Eduard Kühnel
Berichterstatter Vorsitzender