7340 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs­verfahrensgesetzen 1991 und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (ZDG-Novelle 2005)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende Regelungsschwerpunkte:

-       Die Schaffung der Zivildienstserviceagentur als nachgeordnete Behörde des Bundesministers für Inneres, die

-       Herabsetzung der Dauer des ordentlichen Zivildienstes auf neun Monate, die

-       Herabsetzung der Mindestdauer des anrechenbaren Auslandsdienstes auf zwölf Monate, die

-       Attraktivierung für eine im Anschluss an den ordentlichen Zivildienst mit dem Rechtsträger eingegangene Vereinbarung durch Freiwilligenförderung für die Dauer von drei Monaten, die

-       Verbesserung der Beschwerdemöglichkeiten durch Schaffung einer Schlichtungsstelle in den Ländern und Neugestaltung des Zivildienstbeschwerderates, die

-       Erhöhung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende, die

-       Anpassung und Vereinfachung der Vergütungsstufen der Rechtsträger, die

-        Verpflichtung des Rechtsträgers zur Ausstellung einer Kompetenzbilanz und eines anerkennungsfähigen Praxisnachweises für  Zivildienstpflichtige, die

-       Neuregelung der Vertrauenspersonenwahl, die

-        Verbesserungen und legistische Klarstellungen im Sinne praxisorientierter Verbesserungen für Zivildienstleistende, die

-        notwendigerweise damit zusammenhängende Anpassungen in anderen Gesetzen (B-VG, EGVG) und die

-       Integration einer Kompetenzbestimmung betreffend die Angelegenheiten des Zivildienstes in das B‑VG

Die in Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG.


 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2005 07 19 

Sissy Roth-Halvax Dr. Franz Eduard Kühnel

    Berichterstatterin           Vorsitzender