7342 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Durch diesen Gesetzesbeschluss wird die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in das Bundesverfassungsgesetz aufgenommen. Artikel 8 Absatz 3 erster Satz trifft eine Regelung über die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache, die Bundes- und Landesgesetzgeber verpflichtet. Diese Verpflichtung hat durch die Änderung im Verfassungsausschuss des Nationalrates sogar noch an Akzentuierung gewonnen, indem die Anerkennung als eine „eigenständige Sprache“ erfolgt. Satz 2 trägt dann Bundes- und Landesgesetzgeber auf, das Nähere (über diese Anerkennung) zu bestimmen.

Damit wird in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers eingegriffen und eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.             gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2005 07 19

Johann Höfinger     Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender