7342 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Durch diesen Gesetzesbeschluss wird die Anerkennung der Österreichischen
Gebärdensprache in das Bundesverfassungsgesetz aufgenommen. Artikel 8 Absatz 3
erster Satz trifft eine Regelung über die Anerkennung der Österreichischen
Gebärdensprache, die Bundes- und Landesgesetzgeber verpflichtet. Diese
Verpflichtung hat durch die Änderung im Verfassungsausschuss des Nationalrates
sogar noch an Akzentuierung gewonnen, indem die Anerkennung als eine „eigenständige
Sprache“ erfolgt. Satz 2 trägt dann Bundes- und Landesgesetzgeber auf, das
Nähere (über diese Anerkennung) zu bestimmen.
Damit wird in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers eingegriffen und
eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG erforderlich.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005 07 19
Johann Höfinger Herwig Hösele
Berichterstatter Vorsitzender