7361 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-Errichtungsgesetz - SIVBEG-EG) erlassen sowie das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird
Im Zuge seiner
Beratungen über die Regierungsvorlage 983 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz
über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen hat der Finanzausschuss
des Nationalrates am 29. Juni 2005 auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm.
Dr. Günther Stummvoll und Josef Bucher mit
Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1
Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer strategischen
Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter
Haftung (SIVBEG-Errichtungsgesetz – SIVBEG-EG) erlassen sowie das
Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, zum Gegenstand hat. Während der
Beschluss des Nationalrates betreffend das Bundesgesetz über die Veräußerung
von unbeweglichem Bundesvermögen nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates im
Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG unterliegt, steht dem Bundesrat betreffend den
gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates ein Mitwirkungsrecht zu.
Dieser Antrag war
wie folgt begründet:
Entsprechend den
Empfehlungen im Bericht der Bundesheerreformkommission sollen Standorte und
Kasernen sowie Liegenschaften reduziert und somit Umschichtungspotential
geschaffen werden.
Die Reduzierung
der Liegenschaften ist sowohl auf den zukünftigen militärischen Bedarf als auch
nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtet. Ziel ist es, aus
Verkäufen Erlöse zur Unterstützung einer Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2010
aufzubringen.
Nach der gängigen
Praxis des Bundes sowie in Anlehnung an das Bundesforstegesetz, an das Bundesbeschaffungs
GmbH Gesetz sowie dem Bundesimmobiliengesetz soll das Bundesministerium für
Landesverteidigung zu diesem Zweck eine im wesentlichen aufgabenorientierte und
von der Verwaltungshierarchie abgegrenzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
zum Zwecke der Verwertung der nicht mehr benötigten Liegenschaften der
Heeresverwaltung im Namen und für Rechnung des Bundes gründen und errichten.
Dies bedeutet, dass bis zur endgültigen Veräußerung das Liegenschaftseigentum
beim Bund verbleibt.
Die Gesellschaft
mit dem Namen „SIVBEG“ (strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und
Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung) soll nach
privatwirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen mit kurzen
Entscheidungswegen und flexiblem, nach Bedarf ausgerichtetem Personaleinsatz,
im Namen und Auftrag des Bundes innerhalb eines Zeitraumes von ca. acht Jahren
die Verwertung durchführen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Beratung
und Information an die betroffenen Gemeinden zu. Dies vor dem Hintergrund, dass
durch geeignete Maßnahmen im Zuge der Raumordnung und der Bebauungspläne sowohl
ein Mehrwert für die betroffene Kommune und Region entsteht als auch für den
Bund der höchstmögliche Veräußerungserlös aufgebracht werden kann.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 07 19
Franz Wolfinger Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender