7361 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-Errichtungsgesetz - SIVBEG-EG) erlassen sowie das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage 983 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen hat der Finanzausschuss des Nationalrates am 29. Juni 2005 auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günther Stummvoll und Josef Bucher mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-Errichtungsgesetz – SIVBEG-EG) erlassen sowie das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, zum Gegenstand hat. Während der Beschluss des Nationalrates betreffend das Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG unterliegt, steht dem Bundesrat betreffend den gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates ein Mitwirkungsrecht zu.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Entsprechend den Empfehlungen im Bericht der Bundesheerreformkommission sollen Standorte und Kasernen sowie Liegenschaften reduziert und somit Umschichtungspotential geschaffen werden.

Die Reduzierung der Liegenschaften ist sowohl auf den zukünftigen militärischen Bedarf als auch nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtet. Ziel ist es, aus Verkäufen Erlöse zur Unterstützung einer Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2010 aufzubringen.

Nach der gängigen Praxis des Bundes sowie in Anlehnung an das Bundesforstegesetz, an das Bundesbeschaffungs GmbH Gesetz sowie dem Bundesimmobiliengesetz soll das Bundesministerium für Landesverteidigung zu diesem Zweck eine im wesentlichen aufgabenorientierte und von der Verwaltungshierarchie abgegrenzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der Verwertung der nicht mehr benötigten Liegenschaften der Heeresverwaltung im Namen und für Rechnung des Bundes gründen und errichten. Dies bedeutet, dass bis zur endgültigen Veräußerung das Liegenschaftseigentum beim Bund verbleibt.

Die Gesellschaft mit dem Namen „SIVBEG“ (strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung) soll nach privatwirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen mit kurzen Entscheidungswegen und flexiblem, nach Bedarf ausgerichtetem Personaleinsatz, im Namen und Auftrag des Bundes innerhalb eines Zeitraumes von ca. acht Jahren die Verwertung durchführen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Beratung und Information an die betroffenen Gemeinden zu. Dies vor dem Hintergrund, dass durch geeignete Maßnahmen im Zuge der Raumordnung und der Bebauungspläne sowohl ein Mehrwert für die betroffene Kommune und Region entsteht als auch für den Bund der höchstmögliche Veräußerungserlös aufgebracht werden kann.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

Franz Wolfinger      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender