7366 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz  1981 geändert wird

Die Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen, Bundeshaftungen in Form von Exportgarantien und Wechselbürgschaftszusagen zur Unterstützung österreichischer Unternehmen bei der Absicherung von Exportrisiken (gemäß Ausfuhrfinanzierungsgesetz) zu übernehmen, läuft per 31. Dezember 2005 aus. Dieses bewährte Instrumentarium gilt es der österreichischen Wirtschaft weiterhin zur Verfügung stellen zu können, um so den Wirtschaftsstandort Österreich wettbewerbsfähig zu erhalten. Zugleich dient es der Sicherung von Arbeitsplätzen und soll aber auch Exporte in neue Märkte ermöglichen.

Per 31. Dezember 2004 hat sich der Bund wettbewerbsneutral aus dem kurzfristigen Exportkreditversicherungsgeschäft, welches dem privaten Versicherungsmarkt überlassen wurde, zurückgezogen. Dieser Rückzug war vor dem Hintergrund der EU-Definition für marktfähige Risken notwendig geworden. Infolge des damit verbundenen Wegfalls des Massengeschäfts wird eines der beiden Beratungsgremien zur Begutachtung von Ansuchen um Haftungsübernahme, nämlich jenes für die Begutachtung von hunderttausend Euro bis eine Million Euro, entbehrlich. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist ein Zusammenlegen mit dem bisherigen erweiterten Beirat (Begutachtung von Ansuchen um Haftungsübernahme ab einer Million Euro) sinnvoll.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates unterliegt teilweise nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates gemäß Artikel 42 Absatz 5 B-VG. Wohl aber unterliegen die Bestimmungen hinsichtlich Errichtung und Organisation des Beirates gemäß § 5 Ausfuhrförderungsgesetz sowie betreffend die Berichtspflicht des Bundesministers für Finanzen (§ 6) dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Dasselbe gilt für Z 8 des Gesetzesbeschlusses (Außer-Kraft-Treten).

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 07 19

              Wolfgang Schimböck      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender