7384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2005)
§ 2 des
Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG) benennt die Fundstellen der für die
Gefahrgutbeförderung geltenden internationalen Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger.
Diese Vorschriften werden in einem abgestimmten Rhythmus alle zwei Jahre
geändert. Datum des Inkrafttretens für die jüngste Änderung ist der 1. Januar
2005 mit einer Übergangsregelung bis 30. Juni 2005.
Internationale
Vorgaben (UN, EU) für Vorschriften über die Bereiche „Sicherung“ (security),
Unfallmeldungen, Gefahrgutkontrollen und Pflichten der Beteiligten sind
national umzusetzen.
Aus den
Erfahrungen der Praxis gewonnene Erkenntnisse sprechen für Änderungen in
einigen Detailbereichen, insbesondere bei den Bestimmungen über das Vorgehen
bei Gefahrgutkontrollen unterwegs und in Unternehmen sowie bei den
Strafbestimmungen.
Schließlich ist
den Veränderungen in der Zollverwaltung Rechnung zu tragen, die dazu geführt
haben, dass einschlägige Tätigkeiten im Bereich der Gefahrgutkontrollen nunmehr
ausschließlich im Wirkungsbereich des BMI wahrgenommen werden.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Christine Fröhlich Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatterin Vorsitzende