7389 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989
und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden
Im Zuge seiner
Beratungen über das Handelsrechts-Änderungsgesetz hat der Justizausschuss am
20. September 2005 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable und
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß
§ 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag
vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz
1989 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden zum Gegenstand hat.
Die Änderungen im Bankwesengesetz und Börsegesetz 1989 des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates stehen in inhaltlichem
Zusammenhang mit dem Unternehmensgesetzbuch, in dem das Gesellschaftsrecht neu
geregelt wurde. Bei den Änderungen handelt es sich einerseits um redaktionelle
Anpassungen an das Unternehmensgesetzbuch (z.B. Sorgfaltsmaßstab eines
ordentlichen Unternehmers) und andererseits um Bereinigungen des
sog. „toten Rechts“. Es existieren keine Kreditinstitute in der Rechtsform
einer „Personengesellschaft des Handelsrechts“ mehr. Es sind daher alle darauf
Bezug habenden Bestimmungen obsolet.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Angela Lueger Johann Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender