7390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September
2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das
Staatsanwaltschaftsgesetz und das Tilgungsgesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass der Nationalrat anlässlich der
Beschlussfassung des Strafprozessreformgesetzes, die Entschließung
„Verbesserung des Opferschutzes“ einstimmig verabschiedet hat. Der Bundesminister für Justiz
wird darin um Prüfung ersucht, inwieweit die durch das Strafprozessreformgesetz
geschaffenen Verbesserungen der Opferrechte bereits vor dem In-Kraft-Treten
dieses Gesetzes in die bis Ende 2007 geltende Strafprozessordnung (StPO)
eingebaut werden können, um diese Vorteile bereits zu einem früheren Zeitpunkt
zu verwirklichen und dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage
zuzuleiten. Der vorliegende Beschluss versteht sich als
Umsetzung dieser Entschließung. Durch ihn sollen die dringlichsten Verbesserungen im Bereich der
Verbesserung der Opferrechte ohne allzu große Eingriffe in die Systematik der
bis Ende 2007 geltenden StPO aufgenommen werden. Dabei wird soweit wie möglich
auf die Balance mit der Stellung des Beschuldigten Rücksicht genommen. Die
Begriffe halten sich an die Sprache der geltenden StPO.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Ernst Winter Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender