7390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Tilgungsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass der Nationalrat anlässlich der Beschlussfassung des Strafprozessreformgesetzes, die Entschließung „Verbesserung des Opferschutzes“ einstimmig verabschiedet hat. Der Bundesminister für Justiz wird darin um Prüfung ersucht, inwieweit die durch das Strafprozessreformgesetz geschaffenen Verbesserungen der Opferrechte bereits vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in die bis Ende 2007 geltende Strafprozessordnung (StPO) eingebaut werden können, um diese Vorteile bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen und dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten. Der vorliegende Beschluss versteht sich als Umsetzung dieser Entschließung. Durch ihn sollen die dringlichsten Verbesserungen im Bereich der Verbesserung der Opferrechte ohne allzu große Eingriffe in die Systematik der bis Ende 2007 geltenden StPO aufgenommen werden. Dabei wird soweit wie möglich auf die Balance mit der Stellung des Beschuldigten Rücksicht genommen. Die Begriffe halten sich an die Sprache der geltenden StPO.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 10 11

Ernst Winter    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender