7403 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 erlassen und das Glücksspielgesetz geändert wird

Nach dem derzeit geltenden Bundes-Sportförderungsgesetz, ist aufgrund der durch die gesellschaftliche Entwicklung bedingten neuen Aufgabenstellungen für die 3 Bundesdachverbände, dem ÖFB und das ÖOC die finanzielle Basis für die Zukunft nicht sichergestellt.

Für die Förderung des Verbandes Alpiner Vereine Österreichs im Rahmen der Besonderen Bundes-Sportförderung fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Die Beschickung für die Olympischen Spiele erfordert in Hinkunft einen höheren Finanzmittelbedarf. Um diesen nachhaltig zu sichern, wäre hierfür ebenfalls eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Außerdem ist das derzeit historisch gewachsene Bundes-Sportförderungsgesetz aus Übersichtsgründen legistisch zu bereinigen und neu zu strukturieren.

Ziel des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses ist daher:

1.      Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung des Verbandes Alpiner Vereine Österreichs über die Besondere Bundes-Sportförderung;

2.      Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung der Dachverbände zur Umsetzung von Bewegungsprogrammen, Schulkooperationsprojekten und Strukturmaßnahmen sowie des ÖFB für die Umsetzung von Strukturreformen und Maßnahmen im Nachwuchsbereich im Rahmen der Besonderen Bundes-Sportförderung;

3.      Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Förderung der bundesweiten Bewegungsinitiativen des Staatsekretariats für Sport (Bundeskanzleramt) im Rahmen von z.B. „Fit für Österreich“;

4.      Legistische Bereinigung und Neustrukturierung des historisch gewachsenen Bundes-Sportförderungsgesetzes;

5.      Erlassung eines neuen Bundes-Sportförderungsgesetz aus Gründen der Übersichtlichkeit.

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 in seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Manfred Gruber.                                              .


Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 29

Werner Stadler        Ernst Winter

       Berichterstatter           Vorsitzender