7410 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz 1990, das
Markenschutzgesetz 1970, das Patentamtsgebührengesetz und das
Patentanwaltsgesetz geändert werden
Die Kompetenzen zur Erlassung von Durchführungsverordnungen zu den
Materiengesetzen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere der
Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterverordnung und der
Patentamtsverordnung, sind zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie und dem Präsidenten des Patentamtes aufgesplittert. Durch die mit dem Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Patentgesetz
1970 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden, vorgenommenen Änderungen
wird die Kompetenz zur Erlassung von Durchführungsverordnungen im Bereich des
Patent- und Gebrauchsmusterwesens beim Präsidenten des Patentamtes
zusammengeführt, was den seit der Patentrechts- und Gebührennovelle 2004 dem
Patentamt zukommenden Aufgaben als Zentralbehörde für den gewerblichen
Rechtsschutz entspricht. Aus Harmonisierungsgründen
soll nunmehr zeitgleich auch in den übrigen relevanten Materiengesetzen im
Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sowie hinsichtlich der Ausübung des
Aufsichtsrechtes über die Patentanwaltskammer eine entsprechende Änderung
erfolgen.
Der
Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner
Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 11 02
Edgar Mayer Martina Diesner-Wais
Berichterstatter Vorsitzende