7413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der
Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Die Erläuterungen
der Regierungsvorlage, die dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates
zugrundeliegt, führen folgendes aus:
„Das Regierungsprogramm der Österreichischen
Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode sieht die Schaffung einer
Koordinierungsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen
zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Die Verwirklichung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt eine der wichtigsten
Herausforderungen unserer Gesellschaft dar. Kinderwunsch und Erwerbstätigkeit
müssen sich ergänzen können, das gilt gleichermaßen für Frauen und Männer und
alle profitieren davon: die Kinder, die Eltern, die Unternehmen. Daher haben
sich Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft in der Familienallianz
zusammen geschlossen, um in enger Kooperation dieses Anliegen durch konkrete
Maßnahmen, Information, Beratung, Bewusstseinsbildung und Koordination der
Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung
umzusetzen. In den maßgeblichen politischen Handlungsfeldern haben die
Perspektiven der Bevölkerungsentwicklung bereits Berücksichtigung erfahren. Da
die tiefgreifenden demografischen Veränderungen Auswirkungen auf die Menschen
aller Altersgruppen in der Erwerbswelt haben, soll die Möglichkeit zur
neutralen Umsetzung, Information und Beratung über Möglichkeiten der
Vereinbarkeit von Familie & Beruf eröffnet werden. Gleichzeitig gilt es,
Servicecharakter und Bürgernähe der öffentlichen Verwaltung durch Einrichtung
unbürokratischer Anlaufstellen zu signalisieren, um die Koordinierung,
Umsetzung und Entwicklung von Vereinbarkeitsmaßnahmen sowie umfassende
Information und Beratung erteilen zu können. Insbesondere soll die Koordination
der Forschungsförderungen für das ÖIF effizient wahrgenommen werden.
Als Träger der
‚Familie & Beruf Management GmbH’ wird die Form einer gemeinnützigen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Alleineigentum des Bundes steht,
gewählt, um eine rasche und effiziente Verbesserung der Vereinbarkeit zu erzielen
und durch die Partnerschaft aus Politik, Wirtschaft und Medien zusätzliche
Mittel für Projekte, Maßnahmen, Bewusstseinsbildung und Informations- und
Beratungsleistung lukrieren zu können (vgl. § 1 (1 und 3) Bundesgesetz
über die Errichtung einer Gesellschaft ‚Familie & Beruf Management GmbH’).
Die ‚Familie &
Beruf Management GmbH’ soll ihre Tätigkeit mit 1.1.2006 aufnehmen. Zur
Vorbereitung ihrer Tätigkeit wird schon vorher nach öffentlicher
Stellenausschreibung ein Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin zu bestellen
sein; die erste Geschäftsführung hat dann innerhalb von 6 Monaten ab Bestellung
ein Unternehmenskonzept auszuarbeiten (vgl. § 8 (3) Bundesgesetz über die
Errichtung der ‚Familie & Beruf Management GmbH’).
Auf die
Gesellschaft wird mit 1.1.2006 das bisher im Eigentum des Bundes stehende, vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
verwaltete Vermögen, das zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gesellschaft
erforderlich ist, übergehen (vgl. § 2 (1) Bundesgesetz über die
Errichtung der ‚Familie & Beruf Management GmbH’).
Die Zuweisung von
Beamt/innen an die Gesellschaft und Überleitung von Vertragsbediensteten des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
in ein Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft ist vorgesehen (vgl.
§ 11 ff Bundesgesetz über die Errichtung der „Familie & Beruf
Management GmbH“).
Das Gesetz sieht
eine direkte Weisungserteilung durch den/die Bundesminister/in für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz an die Geschäftsführung vor
(vgl. § 4 (2) Bundesgesetz über die Errichtung der ‚Familie &
Beruf Management GmbH’).
Die Gesellschaft
übt keine hoheitsrechtlichen Befugnisse aus.
Die operationellen
Mittel für die Gesellschaft werden aus dem Ausgleichsfonds für
Familienbeihilfen getragen.
Weiters ist die
Dotierung des Österreichischen Institutes für Familienforschung (ÖIF)
sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf
unterliegt hinsichtlich des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die
Errichtung der Gesellschaft ‚Familie & Beruf Management GmbH’ gemäß
Art. 42 Abs. 5 B-VG keiner Mitwirkung des Bundesrates, da § 2
Abs. 1 eine Verfügung über Bundesvermögen vornimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch den
vorliegenden Gesetzentwurf fällt für die Aufgaben im Bereich der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, sowie Koordinierung der Forschungsförderung für das ÖIF
unmittelbar kein Mehraufwand an Personal und sonstigen Kosten ein. Die Mittel
für das einzuzahlende Stammkapital in Höhe von Euro 70.000,-- bleiben auf Grund
des Alleineigentums des Bundes weiterhin in dessen Verfügungsgewalt. In der
Startphase fallen Kosten, insbesondere in den Bereichen rechtliche und
wirtschaftlichen Beratung, Erstellung der Eröffnungsbilanz,
Firmenbucheintragung, EDV, sowie Büroausstattung an.
Zur Abdeckung
dieser Kosten, sowie zur Rückstellung von Sozialkapital wird vom Bund eine
Barauslage von Euro 125.000,--
eingebracht.
Im administrativen
Bereich fallen jährlich Kosten, insbesondere für Personal, Infomaterial,
ADV-Gebrauchsgüter, Büromittel, Druckwerke, Miete, Reinigung, Energie,
Post/Telefon, Dienstreisen/Transportkosten, Entgelte für Rechtsberatung,
Aufsichtsräte etc. und sonstiges an.
Zur Abdeckung
dieser Kosten wird vom Bund eine jährliche Basisabgeltung in Höhe von Euro
523.000,-- geleistet. Die Bedeckung für den BVA 2006 kann im Kapitel 15 (bei
den Personalausgaben und Aufwendungen der Zentralleitung, den Einnahmen aus dem
Kostenersatz für Beamte durch die Gesellschaft) sowie bei den Aufwendungen des
Titel 191 gefunden werden.
Zur Durchführung
von operationellen Maßnahmen fallen jährlich Kosten, insbesondere im Bereich
Audit Familie & Beruf, Vereinbarkeit Familie & Beruf, Audit
Familienfreundliche Gemeinde, Pilotprojekte, Kinderbetreuungseinrichtungen,
Bundeswettbewerb, Familienkompetenzen, Infomaßnahmen Vereinbarkeit Familie
& Beruf, Internationales, EU Projekt Equal, Bewusstseinsbildung,
Veranstaltungen, Entwicklung neuer Vereinbarkeitsmaßnahmen, Koordinierung und
Vernetzung sowie Forschungsförderung für das Österreichische Institut für
Familienforschung bzw. dessen Rechtsnachfolger an.
Zur Abdeckung
dieser Kosten wird vom Bund eine jährliche Basisabgeltung in Höhe von Euro
2.140.000,-- geleistet. Hierin ist die jährliche Basisförderung für das
Österreichische Institut für Familienforschung bzw. dessen Rechtsnachfolger in
Höhe von Euro 700.000,-- enthalten.
Die Gesellschaft
nimmt mit 1.1.2006 ihre Arbeit auf.
Die Bedeckung
sämtlicher, mit der Ausgliederung verbundener Kosten wird durch Umschichtung im
Rahmen des Budgets des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz erfolgen.
Kompetenzgrundlage:
In
kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende
Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z. 17 B - VG.“
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates unterliegt hinsichtlich des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG keiner Mitwirkung des Bundesrates, da § 2 Abs. 1 eine Verfügung über Bundesvermögen vornimmt.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seinen Sitzungen am 2. und 29. November 2005 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter
im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.
Gemäß § 33 der
Geschäftsordnung des Bundesrates gaben die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner, der Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser sowie die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Andrea Kuntzl, Karl Öllinger
und Dr. Karl Irresberger (Verfassungsdienst - Bundeskanzleramt)
Stellungnahmen ab.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Edgar Mayer, Mag. Bernhard Baier, Josef Saller, Eva Konrad, Harald Reisenberger, Mag. Susanne Neuwirth, Franz Wolfinger, Thomas Einwallner und Roswitha Bachner.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Bundesrätinnen Mag. Susanne Neuwirth und Eva Konrad, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 11 29
Harald Reisenberger Roswitha Bachner
Berichterstatter Vorsitzende