7413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Die Erläuterungen der Regierungsvorlage, die dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegt, führen folgendes aus:

Das Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode sieht die Schaffung einer Koordinierungsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordinierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Gesellschaft dar. Kinderwunsch und Erwerbstätigkeit müssen sich ergänzen können, das gilt gleichermaßen für Frauen und Männer und alle profitieren davon: die Kinder, die Eltern, die Unternehmen. Daher haben sich Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft in der Familienallianz zusammen geschlossen, um in enger Kooperation dieses Anliegen durch konkrete Maßnahmen, Information, Beratung, Bewusstseinsbildung und Koordination der Forschungsförderungen für das Österreichische Institut für Familienforschung umzusetzen. In den maßgeblichen politischen Handlungsfeldern haben die Perspektiven der Bevölkerungsentwicklung bereits Berücksichtigung erfahren. Da die tiefgreifenden demografischen Veränderungen Auswirkungen auf die Menschen aller Altersgruppen in der Erwerbswelt haben, soll die Möglichkeit zur neutralen Umsetzung, Information und Beratung über Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie & Beruf eröffnet werden. Gleichzeitig gilt es, Servicecharakter und Bürgernähe der öffentlichen Verwaltung durch Einrichtung unbürokratischer Anlaufstellen zu signalisieren, um die Koordinierung, Umsetzung und Entwicklung von Vereinbarkeitsmaßnahmen sowie umfassende Information und Beratung erteilen zu können. Insbesondere soll die Koordination der Forschungsförderungen für das ÖIF effizient wahrgenommen werden.

Als Träger der ‚Familie & Beruf Management GmbH’ wird die Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Alleineigentum des Bundes steht, gewählt, um eine rasche und effiziente Verbesserung der Vereinbarkeit zu erzielen und durch die Partnerschaft aus Politik, Wirtschaft und Medien zusätzliche Mittel für Projekte, Maßnahmen, Bewusstseinsbildung und Informations- und Beratungsleistung lukrieren zu können (vgl. § 1 (1 und 3) Bundesgesetz über die Errichtung einer Gesellschaft ‚Familie & Beruf Management GmbH’).

Die ‚Familie & Beruf Management GmbH’ soll ihre Tätigkeit mit 1.1.2006 aufnehmen. Zur Vorbereitung ihrer Tätigkeit wird schon vorher nach öffentlicher Stellenausschreibung ein Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin zu bestellen sein; die erste Geschäftsführung hat dann innerhalb von 6 Monaten ab Bestellung ein Unternehmenskonzept auszuarbeiten (vgl. § 8 (3) Bundesgesetz über die Errichtung der ‚Familie & Beruf Management GmbH’).

Auf die Gesellschaft wird mit 1.1.2006 das bisher im Eigentum des Bundes stehende, vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz verwaltete Vermögen, das zur Wahrnehmung der Aufgaben der Gesellschaft erforderlich ist, übergehen (vgl. § 2 (1) Bundesgesetz über die Errichtung der ‚Familie & Beruf Management GmbH’).

Die Zuweisung von Beamt/innen an die Gesellschaft und Überleitung von Vertragsbediensteten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in ein Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft ist vorgesehen (vgl. § 11 ff Bundesgesetz über die Errichtung der „Familie & Beruf Management GmbH“).

Das Gesetz sieht eine direkte Weisungserteilung durch den/die Bundesminister/in für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz an die Geschäftsführung vor (vgl. § 4 (2) Bundesgesetz über die Errichtung der ‚Familie & Beruf Management GmbH’).

Die Gesellschaft übt keine hoheitsrechtlichen Befugnisse aus.

Die operationellen Mittel für die Gesellschaft werden aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen.

Weiters ist die Dotierung des Österreichischen Institutes für Familienforschung (ÖIF) sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf unterliegt hinsichtlich des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft ‚Familie & Beruf Management GmbH’ gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG keiner Mitwirkung des Bundesrates, da § 2 Abs. 1 eine Verfügung über Bundesvermögen vornimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf fällt für die Aufgaben im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie Koordinierung der Forschungsförderung für das ÖIF unmittelbar kein Mehraufwand an Personal und sonstigen Kosten ein. Die Mittel für das einzuzahlende Stammkapital in Höhe von Euro 70.000,-- bleiben auf Grund des Alleineigentums des Bundes weiterhin in dessen Verfügungsgewalt. In der Startphase fallen Kosten, insbesondere in den Bereichen rechtliche und wirtschaftlichen Beratung, Erstellung der Eröffnungsbilanz, Firmenbucheintragung, EDV, sowie Büroausstattung an.

Zur Abdeckung dieser Kosten, sowie zur Rückstellung von Sozialkapital wird vom Bund eine Barauslage von Euro 125.000,--  eingebracht.

Im administrativen Bereich fallen jährlich Kosten, insbesondere für Personal, Infomaterial, ADV-Gebrauchsgüter, Büromittel, Druckwerke, Miete, Reinigung, Energie, Post/Telefon, Dienstreisen/Transportkosten, Entgelte für Rechtsberatung, Aufsichtsräte etc. und sonstiges an.

Zur Abdeckung dieser Kosten wird vom Bund eine jährliche Basisabgeltung in Höhe von Euro 523.000,-- geleistet. Die Bedeckung für den BVA 2006 kann im Kapitel 15 (bei den Personalausgaben und Aufwendungen der Zentralleitung, den Einnahmen aus dem Kostenersatz für Beamte durch die Gesellschaft) sowie bei den Aufwendungen des Titel 191 gefunden werden.

Zur Durchführung von operationellen Maßnahmen fallen jährlich Kosten, insbesondere im Bereich Audit Familie & Beruf, Vereinbarkeit Familie & Beruf, Audit Familienfreundliche Gemeinde, Pilotprojekte, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bundeswettbewerb, Familienkompetenzen, Infomaßnahmen Vereinbarkeit Familie & Beruf, Internationales, EU Projekt Equal, Bewusstseinsbildung, Veranstaltungen, Entwicklung neuer Vereinbarkeitsmaßnahmen, Koordinierung und Vernetzung sowie Forschungsförderung für das Österreichische Institut für Familienforschung bzw. dessen Rechtsnachfolger an.

Zur Abdeckung dieser Kosten wird vom Bund eine jährliche Basisabgeltung in Höhe von Euro 2.140.000,-- geleistet. Hierin ist die jährliche Basisförderung für das Österreichische Institut für Familienforschung bzw. dessen Rechtsnachfolger in Höhe von Euro 700.000,-- enthalten.

Die Gesellschaft nimmt mit 1.1.2006 ihre Arbeit auf.

Die Bedeckung sämtlicher, mit der Ausgliederung verbundener Kosten wird durch Umschichtung im Rahmen des Budgets des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz erfolgen.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z. 17 B - VG.“

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates unterliegt hinsichtlich des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG keiner Mitwirkung des Bundesrates, da § 2 Abs. 1 eine Verfügung über Bundesvermögen vornimmt.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seinen Sitzungen am 2. und 29. November 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

Gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates gaben die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner, der Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser sowie die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl, Karl Öllinger und Dr. Karl Irresberger (Verfassungsdienst - Bundeskanzleramt) Stellungnahmen ab.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Edgar Mayer, Mag. Bernhard Baier, Josef Saller, Eva Konrad, Harald Reisenberger, Mag. Susanne Neuwirth, Franz Wolfinger, Thomas Einwallner und Roswitha Bachner.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Bundesrätinnen Mag. Susanne Neuwirth und Eva Konrad, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 29

                    Harald Reisenberger               Roswitha Bachner

       Berichterstatter             Vorsitzende