7414 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ist ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung des Marktes für Postdienstleistungen. Da ein Datum für eine vollständige Öffnung des Marktes für Postdienstleistungen in der EU und die damit verbundenen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht feststehen, ist es sinnvoll, vorerst einen weiteren Zwischenschritt in Form einer Novelle des Postgesetzes zu machen und noch kein grundlegend neues Postmarktgesetz vorzulegen.

Die geltende EU-Richtlinie sieht folgendes Szenario vor: Die Europäische Kommission ist verpflichtet, bis Ende 2006 eine Studie (sog. Prospektivstudie) vorzulegen. In dieser Studie hat sie darzulegen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine völlige Öffnung des Postmarktes möglich ist. Dabei ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, wie der Universaldienst auf einem liberalisierten Markt sichergestellt und finanziert werden kann. Als Zieldatum für die Liberalisierung nennt die Richtlinie den 1.1.2009.

Aufgrund dieser Studie wird 2007/2008 zu beraten und schließlich zu beschließen sein, ob und unter welchen Rahmenbedingungen der europäische Postmarkt ab 1.1.2009 vollständig liberalisiert wird.

Wesentliche Änderungen des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses sind:

-       Einführung einer Anzeigepflicht für alle Postdienstleister

-       Einführung bestimmter Pflichten für alle Postdienstleister (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschwerdemanagement etc.)

-       bessere Eingriffsmöglichkeiten der Behörde bei Verstößen gegen die Universaldienstverpflichtung

-       verbesserte Aufsichtsmaßnahmen der Regulierungsbehörde

-       Ausweitung der Zuständigkeit des Postbüros als Schlichtungsstelle für Beschwerden betreffend alle Postdienstleister.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters im Ausschuss Bundesrat Ing. Hermann Haller die Bundesräte Angela Lueger, Ferdinand Tiefnig, Sissy Roth-Halvax, Johann Höfinger, Elisabeth Kerschbaum und Ing. Reinhold Einwallner.

Mit Stimmenmehrheit wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 29. November 2005 hat der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Bundesräte Ewald Lindinger, Ing. Hermann Haller, Elisabeth Kerschbaum,  Dr. Erich Gumplmaier, Ferdinand Tiefnig, Mag. Harald Himmer und Werner Stadler das Wort.

Der von den Bundesräten Karl Boden und Elisabeth Kerschbaum eingebrachte begründete Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Boden gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997 geändert wird (Postgesetznovelle 2005), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 29

Karl Boden               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende