7415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend einen Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschiffahrt

Im Jahr 1991 wurde der Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Binnenschifffahrt abgeschlossen, mit dem der gesamte österreichisch-niederländische Binnenschiffsverkehr, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Eröffnung des Rhein-Main-Donau-Kanals, auf eine moderne, völkerrechtlich vereinbarte Grundlage gestellt und ein rechtlicher Rahmen für die zu erwartende intensivere Nutzung der Wasserstraßen durch die Binnenschifffahrt und die verladende Wirtschaft der beiden Staaten geschaffen wurde.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden zahlreiche Regelungen des Vertrages durch Gemeinschaftsrecht überlagert.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzesändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.

Da durch den Vertrag keine Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 02

Werner Stadler               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende