7419 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Zuge der Beratungen über den Entschließungsantrag (598/A(E)) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Moratoriums für die Einführung biometrischer Merkmale in Pässen, der Ausschuss für innere Angelegenheiten am 18. Oktober 2005 auf Antrag der Abgeordneten Günter Kößl, Mag. Herbert Haupt, Anton Gaál, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Passgesetz 1992 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Europäische Union hat mit Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten Mindestsicherheitsnormen und einheitliche Sicherheitsstandards für Pässe und Reisedokumente zum Schutz vor Fälschungen festgelegt.

Dies verpflichtet Österreich bis 28. August 2006 Reisepässe auszustellen, die über ein gedrucktes Lichtbild und einen Chip verfügen, auf dem die Identitätsdaten und das Lichtbild in elektronischer Form gespeichert werden. Dies wird Österreich zeitgerecht einführen.

Unabhängig davon haben die USA beschlossen, dass die visafreie Einreise in die USA aus den Visa - Waiver – Countries nur mehr dann zulässig ist, wenn ein ab dem 26.10.2005 ausgestellter Reisepass über ein digitales (gedrucktes) Lichtbild verfügt. Die derzeit in Österreich ausgestellten Reisepässe werden diesem Anspruch nicht gerecht, weil das Lichtbild in den Pass eingeklebt und laminiert wird.

Diese Regelung erfasst nur Reisedokumente, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt werden. Da eine Verlängerung der Gültigkeit die Notwendigkeit der Neuausstellung eines Reisepasses nach obigem Datum nicht erforderlich macht, kommt der Passinhaber nach wie vor in den Genuss der visafreien Einreise in die Vereinigten Staaten. Im Hinblick darauf, dass dies nur als Übergangsregime bis zur Ausgabemöglichkeit der neuen Hochsicherheitspässe erforderlich ist, wird mit einer Verlängerungsmöglichkeit bis zu einem Jahr das Auslangen gefunden. Wenn jemand nicht die Absicht hat, in den nächsten Jahren die USA zu bereisen, bleibt es ihm natürlich unbenommen, die Ausstellung eines herkömmlichen Reisepasses zu beantragen.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hermann Haller.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Jürgen Weiss, Stefan Schennach und Sissy Roth-Halvax sowie der Vorsitzende des Ausschusses Dr. Franz Eduard Kühnel.


 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 02

Ing. Hermann Haller Dr. Franz Eduard Kühnel

       Berichterstatter           Vorsitzender