7423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
(Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005)
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält folgende
Regelungsschwerpunkte:
Die
Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung idgF („IPPC-RL“) und die Richtlinie
96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit
gefährlichen Stoffen idgF („Seveso II - RL“) erfassen auch dem österreichischen
Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegende Anlagen. Beide Richtlinien wurden
für den Bereich des Schieß- und Sprengmittelrechts noch nicht umgesetzt.
Die bereits
erfolgte Umsetzung dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im gewerblichen
Betriebsanlagenrecht und die beabsichtigte Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie
sowie der Seveso II - Änderungsrichtlinie für gewerbliche Betriebsanlagen legen
es nahe, jene Anlagen des Schieß- und Sprengmittelrechts dem anlagenrechtlichen
Teil der Gewerbeordnung 1994 zu unterstellen, die dem IPPC-Regime oder dem
Seveso II - Regime unterliegen. Damit soll einerseits der derzeit herrschende
EU-rechtswidrige Zustand beseitigt werden und sollen andererseits
Doppelgleisigkeiten bei der Umsetzung künftigen EU-Rechts vermieden werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. November 2005 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 11 02
Mag. Susanne Neuwirth Wolfgang Schimböck
Berichterstatterin Vorsitzender