7433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird
und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt
wird
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält Anpassungen des
Bundesimmobiliengesetzes, die sich im Verlauf der bisherigen Tätigkeit der
Bundesimmobiliengesellschaft mbH als notwendig und sinnvoll gezeigt haben.
Insbesondere
betrifft dies die Anpassung und Optimierung der Organisationsstruktur des BIG
Konzerns an sich laufend ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen.
Anpassungen des
Bundesimmobiliengesetzes in Bezug auf die Datenhaltung der BIG, die
Datenübermittlung der BIG an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die
Führung einer bundesweiten Immobiliendatenbank, auf die Berichtstätigkeit des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie in Bezug auf die
Kostenübernahme aus völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich
durch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH als nunmehriger Objekteigentümer.
Hinsichtlich
seiner speziellen haushaltsrechtlichen Bestimmungen unterliegt der Beschluss
des Nationalrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des
Bundesrates.
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in
seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing.
Reinhold Einwallner.
An der Debatte
beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 11 29
Ing. Reinhold Einwallner Wolfgang Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender