7433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesimmobiliengesetz geändert wird und die Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen erteilt wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält Anpassungen des Bundesimmobiliengesetzes, die sich im Verlauf der bisherigen Tätigkeit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH als notwendig und sinnvoll gezeigt haben.

Insbesondere betrifft dies die Anpassung und Optimierung der Organisationsstruktur des BIG Konzerns an sich laufend ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen.

Anpassungen des Bundesimmobiliengesetzes in Bezug auf die Datenhaltung der BIG, die Datenübermittlung der BIG an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Führung einer bundesweiten Immobiliendatenbank, auf die Berichtstätigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie in Bezug auf die Kostenübernahme aus völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich durch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH als nunmehriger Objekteigentümer.

Hinsichtlich seiner speziellen haushaltsrechtlichen Bestimmungen unterliegt der Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. November 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter  im Ausschuss war Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 11 29

Ing. Reinhold Einwallner              Wolfgang Schimböck

       Berichterstatter           Vorsitzender