7447 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Der
gegenständliche Staatsvertrag trägt dem Umstand Rechnung, dass
Anerkennungsfragen im Hochschulbereich zwischen Österreich und China wegen des
starken Ansteigens der gegenseitigen kulturellen Beziehungen immer häufiger
auftreten. Die Hochschulen beider Vertragsstaaten bedürfen gesicherter Grundlagen
für ihre Anerkennungsverfahren.
Ziel des Abkommens
ist es, die Fragen von Anerkennungen und Gleichwertigkeiten in genereller Form
zu regeln, um sachgerechte Anerkennungsentscheidungen zu erleichtern.
Das Abkommen legt
die Bedingungen fest, unter denen Studien- und Prüfungsleistungen an
Hochschulen beider Vertragsstaaten gegenseitig anerkannt werden,
Studienabschlüsse ein Recht zum weiterführenden Studium geben und akademische
Grade geführt werden können. Die Bestimmungen umfassen für Österreich den
Bereich der Universitäten und der Fachhochschulen (einschließlich der
Fachhochschul-Studiengänge).
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 12 19
Günther Köberl Josef Saller
Berichterstatter Vorsitzender