7447 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbe­reich

Der gegenständliche Staatsvertrag trägt dem Umstand Rechnung, dass Anerkennungsfragen im Hochschulbereich zwischen Österreich und China wegen des starken Ansteigens der gegenseitigen kulturellen Beziehungen immer häufiger auftreten. Die Hochschulen beider Vertragsstaaten bedürfen gesicherter Grundlagen für ihre Anerkennungsverfahren.

Ziel des Abkommens ist es, die Fragen von Anerkennungen und Gleichwertigkeiten in genereller Form zu regeln, um sachgerechte Anerkennungsentscheidungen zu erleichtern.

Das Abkommen legt die Bedingungen fest, unter denen Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen beider Vertragsstaaten gegenseitig anerkannt werden, Studienabschlüsse ein Recht zum weiterführenden Studium geben und akademische Grade geführt werden können. Die Bestimmungen umfassen für Österreich den Bereich der Universitäten und der Fachhochschulen (einschließlich der Fachhochschul-Studiengänge).

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

Günther Köberl          Josef Saller

       Berichterstatter           Vorsitzender