7448 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertrags­bedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Richter­dienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensions­gesetz, das Bezügegesetz und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2005)

Hauptgesichtspunkte dieses Gesetzesbeschlusses des Nationalrates sind insbesondere folgende Änderungen:

1.      Die Rechtsfolgen der Inanspruchnahme von im Bundesinteresse gelegenen Karenzurlauben (zB zur Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei internationalen Organisationen) werden zur Steigerung der Inanspruchnahme solcher Karenzurlaube verbessert.

2.       Dienstausweise sollen so beschaffen sein, dass sie mit einer Bürgerkartenfunktion ausgestattet werden können.

3.      Die Pflegefreistellung soll auch stundenweise in Anspruch genommen werden können.

4.      Die Sterbebegleitung soll auch für Wahl- und Pflegeeltern in Anspruch genommen werden können sowie die Möglichkeit der Betreuung schwersterkrankter Kinder auf insgesamt neun Monate verlängert werden.

5.      Diverse Anpassungen im Dienst- und Pensionsrecht an bereits erfolgte Änderungen im ASVG.

6.      In der Anlage 1 zum BDG 1979 werden Organisationsänderungen in den Ressorts berücksichtigt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

Mag. Bernhard Baier        Jürgen Weiss

       Berichterstatter           Vorsitzender