7451 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird

Diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates liegt ein Antrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) geändert wird (723/A) zugrunde.

Der öffentlich-rechtliche Versorgungsauftrag des ORF soll um die Veranstaltung eines Sport-Spartenprogramms ergänzt werden. Weiters wird hinsichtlich der Werbebestimmungen klargestellt, dass eine Unterbrechung von Sportsendungen durch Werbung dann möglich sein soll, wenn diese Sendungen aus eigenständigen Teilen bestehen. Weiters soll es künftig bei Patronanzsendungen ausreichen, den Hinweis entweder am Anfang oder am Ende einer Sendung auszustrahlen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Bundesrat Stefan Schennach.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

Johann Höfinger      Jürgen Weiss

       Berichterstatter           Vorsitzender