7451 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), geändert wird
Diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates liegt ein Antrag der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) geändert wird (723/A) zugrunde.
Der öffentlich-rechtliche Versorgungsauftrag des ORF soll um die Veranstaltung eines Sport-Spartenprogramms ergänzt werden. Weiters wird hinsichtlich der Werbebestimmungen klargestellt, dass eine Unterbrechung von Sportsendungen durch Werbung dann möglich sein soll, wenn diese Sendungen aus eigenständigen Teilen bestehen. Weiters soll es künftig bei Patronanzsendungen ausreichen, den Hinweis entweder am Anfang oder am Ende einer Sendung auszustrahlen.
Der Ausschuss für
Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in
seiner Sitzung am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen. An der Debatte
beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters
Bundesrat Stefan Schennach.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 12 19
Johann Höfinger Jürgen Weiss
Berichterstatter Vorsitzender