7462 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2006 - VerwGesRÄG 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates regelt das Verwertungsgesellschaftenrecht, das derzeit in unübersichtlicher Weise auf das Verwertungsgesellschaftengesetz und die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 aufgeteilt ist, in einem einheitlichen Gesetz neu und enthält insbesondere die folgenden vom geltenden Recht abweichenden Regelungen:

-          die Staatsaufsicht wird wirksamer gestaltet und der KommAustria als Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften übertragen;

-          die Organisationsvorschriften für Verwertungsgesellschaften sowie ihre Pflichten gegenüber ihren Bezugsberechtigten und gegenüber den Nutzern der von ihnen wahrgenommenen Rechte werden eingehender geregelt;

-          die Schiedskommissionen nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz und die Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 werden durch eine einheitliche, zweckmäßigere und vor allem verfassungskonforme Behördenstruktur ersetzt.

Die Neuregelung erfordert auch geringfügige Änderungen im Urheberrechtsgesetz und im KommAustria-Gesetz.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Thomas Einwallner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Thomas Einwallner einstimmig gewählt.

Wien, 2005 12 19

                  Thomas Einwallner    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender