7462 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 erlassen wird und mit dem das Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2006 - VerwGesRÄG 2006)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates regelt das Verwertungsgesellschaftenrecht, das
derzeit in unübersichtlicher Weise auf das Verwertungsgesellschaftengesetz und
die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 aufgeteilt ist, in einem einheitlichen
Gesetz neu und enthält insbesondere die folgenden vom geltenden Recht
abweichenden Regelungen:
- die Staatsaufsicht wird wirksamer gestaltet und der KommAustria als Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften übertragen;
- die Organisationsvorschriften für Verwertungsgesellschaften sowie ihre Pflichten gegenüber ihren Bezugsberechtigten und gegenüber den Nutzern der von ihnen wahrgenommenen Rechte werden eingehender geregelt;
- die Schiedskommissionen nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz und die Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 werden durch eine einheitliche, zweckmäßigere und vor allem verfassungskonforme Behördenstruktur ersetzt.
Die Neuregelung
erfordert auch geringfügige Änderungen im Urheberrechtsgesetz und im
KommAustria-Gesetz.
Der Justizausschuss hat den
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19.
Dezember 2005 in Verhandlung
genommen.
Berichterstatter im
Ausschuss war Bundesrat Thomas Einwallner.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.
Ein Beschluss
über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Thomas Einwallner einstimmig gewählt.
Wien, 2005 12 19
Thomas Einwallner Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender