7465 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Bodenschätzungs­gesetz 1970, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Kraftfahr­zeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden - Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005)

Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss werden Neuerungen in zahlreichen Steuergesetzen vorgesehen. Sie bringen einerseits EU-Anpassungen, andererseits nationale Rechtsanpassungen und Klarstellungen.

Im Einkommensteuergesetz wird die Angabe von Forschungs- und Bildungsfreibeträgen in der Abgabenerklärung vorgeschrieben, um steuerliche Forschungs- und Bildungsförderungen leichter evaluieren zu können. Insolvenzbegünstigungen gelten künftig auch für Betriebseinstellung nach gerichtlichem Ausgleich oder Zwangsausgleich und für Privatkonkurse. Die 75-%-Verlustvortragsgrenze bei Sanierungsfällen entfällt. Die Begünstigung der Personalgestellung wird auf inländische Betriebe beschränkt. Zahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds an Arbeitnehmer werden künftig im Anspruchs- und nicht im Zuflussjahr besteuert. Der Abzug von Verbandsgeldbußen wird verboten. Prämien (Forschung, Bildung, Lehrling) sollen nur nach Ablauf des Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden können.

Zu den Präzisierungen und Klarstellungen im Körperschaftsteuergesetz zählen die Gleichstellung ausländischer Körperschaften in der Einkünfteermittlung und Mindestbemessung bei der Gruppenbesteuerung, ein Abzugsverbot für Verbandsgeldbußen, die Verlängerung des Liquidationszeitraumes in Insolvenzfällen und die elektronische Übermittlung der Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige.

Rechtsanpassungen im Umgründungssteuergesetz bringen die Vereinfachung der unbaren Entnahme und die Einschränkung unerwünschter Gestaltungsmöglichkeiten.

Im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz werden die Übertragung von Gutschriften für Kindererziehungszeiten beim freiwilligen Pensionssplitting von der Schenkungssteuer befreit und die Nachweiserfordernisse für die Erwerbsunfähigkeit bei Einstellung der Erwerbstätigkeit mit dem Einkommensteuerrecht harmonisiert.

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird die Steuerermäßigung für den Huckepackverkehr erweitert, im Elektrizitätsabgabegesetz eine Befreiung für nicht energetisch genutzten Strom vorgesehen.

In der Bundesabgabenordnung wird die Anzeigepflicht rückwirkender Ereignisse und die Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben verankert. Bei Nachsichtsanträgen im Falle bereits entrichteter Abgaben entfällt die fünfjährige Befristung.

Die Bestimmungen im Finanzstrafgesetz über die Verantwortung juristischer Personen werden aktualisiert.

Im Alkoholsteuergesetz wird das Einreichen der Erklärung mittels FinanzOnline ermöglicht und im Tabakmonopolgesetz Anzeige und Meldung zur Sozialversicherung bei der begünstigten Übernahme eines Tabakfachgeschäfts vereinfacht. Im Zollrechts-Durchführungsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines umfassenden elektronischen Zollverfahrens geschaffen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Bundesrat Reinhard Todt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

Reinhard Todt      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender