7466 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht Änderungen im Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz, im Abfallwirtschaftsgesetz, im Emissionszertifikategesetz und im Immissionsgesetz-Luft vor. Im Einzelnen geht es um EU-Anpassungen an den Stand der Fahrzeugtechnik, an neue Mengenschwellen für gefährliche Substanzen, um die Bereitstellung von Lärmemissionsdaten für die Erstellung strategischer Umgebungslärmkarten, die Registrierung von Fachleuten für die Prüfung von Deponien sowie um finanzielle Sicherstellungen von Deponieinhabern zur Erfüllung von Verpflichtungen während des Betriebs und in der Nachsorgephase. Ferner sind Detailbestimmungen für die zweite Zertifikats-Handelsperiode bei der Umsetzung des Kyoto-Protokolls im Gesetzesbeschluss enthalten.

Angesichts von Vollzugsproblemen des Immissionsschutzgesetzes-Luft bei Feinstaub- und Stickoxid-Belastungen werden Grundlagen für „weiche“ Maßnahmen (Förderungen, Bewusstseinsbildung) geschaffen und der Erkenntnis Rechnung getragen, dass für die Gengifte Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel sowie einige polyzyklische Kohlenwasserstoffe keine Grenzwerte festgelegt werden können, unterhalb denen kein Risiko für die Gesundheit besteht.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seinen Sitzungen am 29. November und 19. Dezember 2005 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Martina Diesner-Wais. 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Werner Stadler, Manfred
Gruber, Günther Kaltenbacher, Helmut Wiesenegg, Ing. Hermann Haller und Ing. Reinhold Einwallner.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Bundesräte Karl Boden und Elisabeth Kerschbaum, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Emissionszertifikategesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 12 19

Werner Stadler           Karl Boden

       Berichterstatter           Vorsitzender