7471 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den
Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das
ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt mehrere Zielsetzungen:
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und
ASFINAG-Gesetz
Die vorliegende
Richtlinie zielt auf die Interoperabilität der elektronischen Mautsysteme
innerhalb des Binnenmarkts und die Einrichtung eines europäischen Mautdienstes
für das gesamte mautpflichtige Straßennetz der Gemeinschaft ab, wobei die
Freiheit der Mitgliedstaaten unberührt bleibt, Vorschriften für die Erhebung
von Mauten für die Benützung von Straßeninfrastrukturen festzulegen.
Als technische
Lösungen zur Mautabwicklung werden die in Österreich bereits im Einsatz
befindliche Mikrowellentechnik und daneben auch die Satellitenortung und der
Mobilfunk vorgesehen. Die Schaffung eines europäischen Mautdienstes setzt eine
Entscheidung der Europäischen Kommission voraus, die nur getroffen werden darf,
wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die Interoperabilität in
technischer, verfahrensbezogener und rechtlicher Hinsicht funktioniert. Vor der
Entscheidung ist ein Ausschuss für elektronische Maut zu befassen. Da der
genannte Ausschuss sich erst konstituiert hat, aber sonst noch zu keinen
weiteren Ergebnissen gekommen ist, besteht mittelfristig kein Handlungsbedarf
für die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft.
Kosten für die Gesellschaft entstehen somit vorerst nicht. Da die
Verwirklichung des Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse beträchtliche Finanzmittel
benötigt, soll die ASFINAG verpflichtet werden, vorerst einen Anteil der auf
der A 13 Brenner Autobahn eingehobenen fahrleistungsabhängigen Mauten nach
Abzug der Umsatzsteuer für dieses Vorhaben durch die Bildung bilanzieller
Rückstellungen zweckzubinden.
Hinsichtlich der
Änderung des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997 (Artikel 3) steht dem Bundesrat
gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG keine Mitwirkung zu.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates
am 7. Februar 2006 in Verhandlung genommen.
An
der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der
Berichterstatterin die Bundesräte Günther Molzbichler und Elisabeth Kerschbaum.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Februar 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 02 07
Maria Mosbacher Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatterin Vorsitzende