7471 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, das ASFINAG-Gesetz und das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt mehrere Zielsetzungen:

Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und ASFINAG-Gesetz

Die vorliegende Richtlinie zielt auf die Interoperabilität der elektronischen Mautsysteme innerhalb des Binnenmarkts und die Einrichtung eines europäischen Mautdienstes für das gesamte mautpflichtige Straßennetz der Gemeinschaft ab, wobei die Freiheit der Mitgliedstaaten unberührt bleibt, Vorschriften für die Erhebung von Mauten für die Benützung von Straßeninfrastrukturen festzulegen.

Als technische Lösungen zur Mautabwicklung werden die in Österreich bereits im Einsatz befindliche Mikrowellentechnik und daneben auch die Satellitenortung und der Mobilfunk vorgesehen. Die Schaffung eines europäischen Mautdienstes setzt eine Entscheidung der Europäischen Kommission voraus, die nur getroffen werden darf, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die Interoperabilität in technischer, verfahrensbezogener und rechtlicher Hinsicht funktioniert. Vor der Entscheidung ist ein Ausschuss für elektronische Maut zu befassen. Da der genannte Ausschuss sich erst konstituiert hat, aber sonst noch zu keinen weiteren Ergebnissen gekommen ist, besteht mittelfristig kein Handlungsbedarf für die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft. Kosten für die Gesellschaft entstehen somit vorerst nicht. Da die Verwirklichung des Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse beträchtliche Finanzmittel benötigt, soll die ASFINAG verpflichtet werden, vorerst einen Anteil der auf der A 13 Brenner Autobahn eingehobenen fahrleistungsabhängigen Mauten nach Abzug der Umsatzsteuer für dieses Vorhaben durch die Bildung bilanzieller Rückstellungen zweckzubinden.

Hinsichtlich der Änderung des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997 (Artikel 3) steht dem Bundesrat gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG keine Mitwirkung zu.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Februar 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Bundesräte Günther Molzbichler und Elisabeth Kerschbaum.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Februar 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 02 07

Maria Mosbacher               Elisabeth Kerschbaum

    Berichterstatterin             Vorsitzende