7483 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Regelungen des Passgesetzes nicht den internationalen Anforderungen und Vorgaben der Europäischen Union in Bezug auf verstärkte Sicherheitsmerkmale zur Erhöhung der Fälschungssicherheit von Reisepässen entsprechen. Die Europäische Union hat mit der Verordnung des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten Mindestsicherheitsnormen und einheitliche Sicherheitsstandards für Pässe und Reisedokumente zum Schutz vor Fälschungen festgelegt. Hinkünftig wird in Reisepässen die Speicherung eines Bildes des Passinhabers als primäres biometrisches Merkmal verpflichtend vorgeschrieben. Zusätzlich wurde am 25.10.2004 im Zuge des Rates der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union beschlossen, dass neben dem Lichtbild der Fingerabdruck des Passinhabers als 2. biometrisches Merkmal vorgesehen werden soll. Die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen werden einer späteren gesetzlichen Regelung vorbehalten sein.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist daher die Anpassung der österreichischen Rechtslage an die neuen europarechtlichen und internationalen Erfordernisse, insbesondere zur Sicherung einer effizienten Terrorbekämpfung und zur Unterstützung im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Menschenhandel, Schlepperei, etc.), wobei der Fälschungssicherheit von Reisepässen wesentliche Bedeutung zukommt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates  Stefan Schennach und Edgar Mayer.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 03 14

              Christine Fröhlich          Dr. Franz Eduard Kühnel

    Berichterstatterin           Vorsitzender