7483 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Regelungen des
Passgesetzes nicht den internationalen Anforderungen und Vorgaben der
Europäischen Union in Bezug auf verstärkte Sicherheitsmerkmale zur Erhöhung der
Fälschungssicherheit von Reisepässen entsprechen. Die Europäische Union hat mit
der Verordnung des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale
und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und
Reisedokumenten Mindestsicherheitsnormen und einheitliche Sicherheitsstandards
für Pässe und Reisedokumente zum Schutz vor Fälschungen festgelegt. Hinkünftig
wird in Reisepässen die Speicherung eines Bildes des Passinhabers als primäres
biometrisches Merkmal verpflichtend vorgeschrieben. Zusätzlich wurde am
25.10.2004 im Zuge des Rates der Justiz- und Innenminister der Europäischen
Union beschlossen, dass neben dem Lichtbild der Fingerabdruck des Passinhabers
als 2. biometrisches Merkmal vorgesehen werden soll. Die dazu notwendigen
gesetzlichen Regelungen werden einer späteren gesetzlichen Regelung vorbehalten
sein.
Ziel des
gegenständlichen Beschlusses ist daher die Anpassung der österreichischen
Rechtslage an die neuen europarechtlichen und internationalen Erfordernisse,
insbesondere zur Sicherung einer effizienten Terrorbekämpfung und zur
Unterstützung im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
(Menschenhandel, Schlepperei, etc.), wobei der Fälschungssicherheit von
Reisepässen wesentliche Bedeutung zukommt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in
Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im
Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Edgar Mayer.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 03 14
Christine Fröhlich Dr. Franz Eduard Kühnel
Berichterstatterin Vorsitzender